Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 219/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 219 aus 2005,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 18Artikel 18
Text
TEIL V: SCHUTZ DER UMWELT
Artikel 18
Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit
In Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen kommen die Vertragsparteien überein, den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit im Zusammenhang mit der Umwelt im Hinblick auf den Tabakanbau und die Herstellung in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten gebührend zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2020
Dokumentnummer
NOR40073597