Überwachung während des Wachstums von kultivierten Pflanzen (wie z. B. Feldern, Plantagen, Baumschulen, Gärten, Gewächshäusern und Laboratorien) und der Wildflora, sowie von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die gelagert sind oder sich am Transport befinden, insbesondere mit dem Ziel, das Vorkommen, das Auftreten und die Ausbreitung von Schadorganismen zu melden und diese Schadorganismen zu bekämpfen. Dies umfaßt auch die Berichterstattung gemäß Artikel VIII Abs. 1 lit. a);Überwachung während des Wachstums von kultivierten Pflanzen (wie z. B. Feldern, Plantagen, Baumschulen, Gärten, Gewächshäusern und Laboratorien) und der Wildflora, sowie von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die gelagert sind oder sich am Transport befinden, insbesondere mit dem Ziel, das Vorkommen, das Auftreten und die Ausbreitung von Schadorganismen zu melden und diese Schadorganismen zu bekämpfen. Dies umfaßt auch die Berichterstattung gemäß Artikel römisch acht Absatz eins, Litera a,);