Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Staatsgrenze Österreich - Tschechische Republik
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 225/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 225 aus 2005,
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
Artikel 1
Der Grenzübertritt von Personen und Verkehrsmitteln zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik erfolgt über Grenzübergänge für den internationalen Verkehr, wenn nicht durch einen die Vertragsparteien bindenden völkerrechtlichen Vertrag anderes bestimmt wird. Ein Verzeichnis der im jeweiligen Grenzabschnitt bestimmten Grenzübergänge, deren Benützungsumfang sowie deren Öffnungszeiten sind in der einen integrierenden Bestandteil dieses Abkommens bildenden Anlage angeführt.
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Dokumentnummer
NOR40073688