Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
FH-MTD-Ausbildungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 2/2006 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 154/2026Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 2 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 154 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 13Anlage 13
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Text
Anlage 13
Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung des Diätologen oder der Diätologin
Die praktische Ausbildung hat überwiegend in Krankenanstalten zu erfolgen. Weitere Teile der praktischen Ausbildung können in sonstigen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie der Forschung, Wissenschaft und Industrie durchgeführt werden, sofern die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten gewährleistet ist. Die praktische Ausbildung hat die Bereiche Akutmedizin, Langzeitmedizin und Rehabilitation sowie Gesundheitsförderung und Prävention zu umfassen.
Im Rahmen der praktischen Ausbildung sind
in den Pflicht- und Wahlbereichen fundierte Erfahrungen in der Patientenbetreuung sowie fundierte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Durchführung diätologischer Maßnahmen zu erwerben;
praktische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Ernährungs- und Verpflegungsmanagement zu erwerben;
mindestens 10 diätologische Prozesse in den Pflichtbereichen durchzuführen.
Pflichtbereiche:
Gastroenterologie unter besonderer Berücksichtigung des Verdauungssystems;
Endokrinologie unter besonderer Berücksichtigung des Diabetes mellitus und anderer Stoffwechsel-Erkrankungen;
Nephrologie unter besonderer Berücksichtigung der Nierenfunktionen;
Intensivmedizin, Onkologie unter besonderer Berücksichtigung onkologischer oder intensivmedizinischer Stoffwechselsituationen;
Chirurgie unter besonderer Berücksichtigung prä-, intra- und postoperativer Situationen.
Wahlbereiche je nach individuellem Schwerpunkt:
Allergologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kardiologie, Kinder- und Jugendheilkunde, Klinische Immunologie, Neurologie, Pulmologie, Psychiatrie, Rheumatologie oder andere spezielle klinische Bereiche;
Multiprofessioneller Bereich, insbesondere in Zusammenarbeit mit Physiotherapeuten oder Physiotherapeutinnen, Ergotherapeuten oder Ergotherapeutinnen und Logopäden oder Logopädinnen;
Gesundheitsförderung und Prävention;
Ernährungsmarketing und Ernährungskommunikation.
Schlagworte
Gesundheitswesen, Ernährungsmanagement
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2026
Dokumentnummer
NOR40073723