Rechtstracker.at

Anl. 11 BVergG 2006

Fassungen
01.04.2012 bis 20.08.2018 — BGBl. I Nr. 10/2012
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1101.04.201220.08.2018 § → § BGBl. I Nr. 10/2012 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018
Anl. 1101.02.200631.03.2012 BGBl. I Nr. 17/2006 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesvergabegesetz 2006

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2018,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 11

Inkrafttretensdatum

01.04.2012BGBl. I Nr. 10/2012

Außerkrafttretensdatum

20.08.2018aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018

Abkürzung

BVergG 2006

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

Anhang römisch elf

In die Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung gemäß Paragraph 214, aufzunehmende Informationen,, Bekanntmachung über ein Beschafferprofil, das nicht als Aufruf zum Wettbewerb dient

  1. A
    IN DIE REGELMÄSSIGE BEKANNTMACHUNG AUFZUNEHMENDE INFORMATIONEN

  1. Ziffer römisch eins
    VERPFLICHTENDE ANGABEN

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift, Telegrammanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Sektorenauftraggebers oder der Stelle, bei der zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.
  2. Ziffer 2
    1. Litera a
      Bei Lieferaufträgen: Art und Umfang oder Wert der zu erbringenden Leistungen bzw. zu liefernden Waren (Nomenklatur-Referenznummer/n).
    2. Litera b
      Bei Bauaufträgen: Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks oder der Baulose; Nomenklatur-Referenznummer/n.
    3. Litera c
      Bei Dienstleistungsaufträgen: Voraussichtlicher Gesamtbetrag der Käufe in den einzelnen Dienstleistungskategorien des Anhanges römisch drei (Nomenklatur-Referenznummer/n).
  3. Ziffer 3
    Tag der Absendung der Bekanntmachung oder der Ankündigung der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung über das Beschafferprofil.
  4. Ziffer 4
    Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).
  5. Ziffer 5
    Sonstige einschlägige Auskünfte.

  1. Ziffer römisch zwei
    ANGABEN, DIE GEMACHT WERDEN SOLLTEN, WENN DIE BEKANNTMACHUNG ALS AUFRUF ZUM WETTBEWERB DIENT ODER EINE VERKÜRZUNG DER FRISTEN FÜR DIE EINREICHUNG DER ANGEBOTE BEINHALTET

  1. Ziffer 6
    Hinweis darauf, dass interessierte Lieferanten dem Auftraggeber ihr Interesse an dem Auftrag/den Aufträgen bekunden sollten.
  2. Ziffer 7
    Ggf. Angabe darüber, ob der Auftrag für geschützte Werkstätten reserviert oder ob seine Ausführung Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse vorbehalten ist.
  3. Ziffer 8
    Frist für den Eingang der Anträge auf Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung.
  4. Ziffer 9
    Art und Umfang der zu liefernden Waren oder allgemeine Merkmale der Bauleistung oder Dienstleistungskategorie im Sinne von Anhang römisch drei und entsprechende Bezeichnung, sowie die Angabe, ob eine oder mehrere Rahmenvereinbarung/en geplant ist/sind. Insbesondere Angaben über Optionen auf zusätzliche Aufträge und die veranschlagte Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls Angaben zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen auch Angaben zu der veranschlagten Frist für spätere Aufrufe zum Wettbewerb.
  5. Ziffer 10
    Angaben darüber, ob es sich um Kauf, Leasing, Miete oder Mietkauf oder eine Kombination davon handelt.
  6. Ziffer 11
    Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Auftrags und, soweit möglich, Tag des Fristbeginns.
  7. Ziffer 12
    Anschrift der Stelle, bei der die interessierten Unternehmen ihre Interessenbekundung schriftlich einreichen müssen.
    Frist für den Eingang der Interessenbekundungen. Sprache oder Sprachen, in denen die Bewerbungen bzw. Angebote abzugeben sind.
  8. Ziffer 13
    Wirtschaftliche und technische Anforderungen, finanzielle und technische Garantien, die von den Lieferanten verlangt werden.
  9. Ziffer 14
    a) Sofern bekannt, voraussichtliches Datum der Eröffnung der Verfahren zur Vergabe des Auftrags/der Aufträge;
    1. Litera b
      Art des Vergabeverfahrens (nichtoffenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren);
    2. Litera c
      Höhe der für die Unterlagen zu entrichtenden Beträge und Zahlungsbedingungen.
  10. Ziffer 15
    Gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.
  11. Ziffer 16
    Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und EMail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
  12. Ziffer 17
    Sofern bekannt, die Zuschlagskriterien: „niedrigster Preis“ oder „technisch und wirtschaftlich günstigstes Angebot“. Die Kriterien für die Bestimmung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebots sowie ihre Gewichtung oder gegebenenfalls die nach ihrer Bedeutung eingestufte Reihenfolge dieser Kriterien sind zu erwähnen, wenn sie nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung gemäß Paragraph 251, oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung angegeben sind.

  1. B
    IN DIE ANKÜNDIGUNGEN DER VERÖFFENTLICHUNG EINER NICHT ALS AUFRUF ZUM WETTBEWERB VERWENDETEN, ALS HINWEIS DIENENDER REGELMÄSSIGEN BEKANNTMACHUNG ÜBER EIN BESCHAFFERPROFIL AUFZUNEHMENDE INFORMATIONEN

  1. Ziffer eins
    Land des Sektorenauftraggebers.
  2. Ziffer 2
    Name des Sektorenauftraggebers.
  3. Ziffer 3
    Internet-Adresse (URL) des „Beschafferprofils“.
  4. Ziffer 4
    CPV-Nomenklatur-Referenznummer/n

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2012

Schlagworte

Telefonnummer, Telexnummer

Im RIS seit

22.02.2012

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2018

Gesetzesnummer

20004547

Dokumentnummer

NOR40135829