Rechtstracker.at

Anl. 9 BVergG 2006

Fassungen
01.02.2006 bis 31.03.2012 — BGBl. I Nr. 17/2006 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 901.04.201220.08.2018 § → § BGBl. I Nr. 10/2012 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018
Anl. 901.02.200631.03.2012 BGBl. I Nr. 17/2006 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesvergabegesetz 2006

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2006,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 9

Inkrafttretensdatum

01.02.2006BGBl. I Nr. 17/2006

Außerkrafttretensdatum

31.03.2012danach: BGBl. I Nr. 10/2012

Abkürzung

BVergG 2006

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

Anhang römisch neun

In den Aufruf zum Wettbewerb gemäß Paragraph 213, Absatz eins, Ziffer eins und in die Bekanntmachung gemäß Paragraph 290, Absatz 3, aufzunehmende Angaben

A.              OFFENE VERFAHREN

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift, Telegrammanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Sektorenauftraggebers.
  2. Ziffer 2
    Ggf. Angabe, ob der Auftrag für geschützte Werkstätten reserviert ist oder ob seine Ausführung Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse vorbehalten ist.
  3. Ziffer 3
    Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; gegebenenfalls ist anzugeben, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem handelt).
    Dienstleistungskategorie gemäß Anhang römisch drei oder römisch vier und Beschreibung der Dienstleistung (Nomenklatur-Referenznummer/n).
    Gegebenenfalls Angaben dazu, ob die Angebote im Hinblick auf Kauf, Leasing, Miete oder Mietkauf oder eine Kombination davon eingeholt werden.
  4. Ziffer 4
    Liefer- und Ausführungsort.
  5. Ziffer 5
    Bei Liefer- und Bauaufträgen:
  6. Litera a
    Art und Menge der zu liefernden Waren (Nomenklatur-Referenznummer/n) einschließlich der Optionen auf zusätzliche Aufträge und, sofern möglich, der veranschlagten Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen, wenn möglich, auch Angaben zu der veranschlagten Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die benötigten Waren bzw. Angaben zu Art und Umfang der Leistungen und zu den allgemeinen Merkmalen des Bauwerks (Nomenklatur-Referenznummer/n).
  7. Litera b
    Angaben zu der Möglichkeit der Lieferanten, Angebote für Teile und/oder die Gesamtheit der gewünschten Lieferungen abzugeben.
    Wird das Bauwerk und der Bauauftrag in mehrere Lose aufgeteilt, Angabe der Größenordnung der verschiedenen Lose und der Möglichkeit, für ein Los, für mehrere oder sämtliche Lose Angebote zu unterbreiten.
  8. Litera c
    Angaben zum Zweck des Bauwerks oder des Bauauftrags, wenn dieser außerdem die Erstellung von Entwürfen vorsieht.
  9. Ziffer 6
    Bei Dienstleistungsaufträgen:
    1. Litera a
      Art und Menge der zu erbringenden Dienstleistungen einschließlich der Optionen auf zusätzliche Aufträge und, sofern möglich, der veranschlagten Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen, wenn möglich, auch Angaben zu der veranschlagten Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die benötigten Dienstleistungen.
    2. Litera b
      Angabe darüber, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist.
    3. Litera c
      Hinweis auf die Rechts- oder Verwaltungsvorschriften.
    4. Litera d
      Angabe darüber, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben sollten, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen.
    5. Litera e
      Angabe darüber, ob Dienstleister Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können.
  10. Ziffer 7
    Falls bekannt, Angabe darüber, ob die Vorlage von Alternativ- oder Abänderungsangeboten zulässig ist oder nicht.
  11. Ziffer 8
    Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrags und, soweit möglich, Tag des Fristbeginns.
  12. Ziffer 9
    a) Anschrift der Stelle, bei der die Auftragsunterlagen und ergänzenden Unterlagen angefordert werden können.
    1. Litera b
      Gegebenenfalls Kosten für die Übersendung dieser Unterlagen und Zahlungsbedingungen.
  13. Ziffer 10
    a) Frist für den Eingang der Angebote oder – bei Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems – der unverbindlichen Erklärungen zur Leistungserbringung (Indikativangebote).
    1. Litera b
      Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
    2. Litera c
      Sprache(n), in der(denen) die Anträge abzufassen sind.
  14. Ziffer 11
    a) Gegebenenfalls Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.
    1. Litera b
      Tag, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.
  15. Ziffer 12
    Gegebenenfalls geforderte Kautionen oder Sicherheiten.
  16. Ziffer 13
    Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  17. Ziffer 14
    Gegebenenfalls Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss.
  18. Ziffer 15
    Wirtschaftliche und technische Mindestanforderungen, die der Wirtschaftsteilnehmer, an den der Auftrag vergeben wird, erfüllen muss.
  19. Ziffer 16
    Zeitraum, während dessen der Bieter sein Angebot aufrechterhalten muss (Bindefrist).
  20. Ziffer 17
    Gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen zur Ausführung des Auftrags.
  21. Ziffer 18
    Zuschlagskriterien: „niedrigster Preis“ oder „technisch und wirtschaftlich günstigstes Angebot“. Die Kriterien für die Bestimmung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebots sowie ihre Gewichtung oder gegebenenfalls die nach ihrer Bedeutung eingestufte Reihenfolge dieser Kriterien sind zu erwähnen, wenn sie nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind.
  22. Ziffer 19
    Gegebenenfalls Hinweis auf die Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder auf die Ankündigung der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung über ein Beschafferprofil, auf die sich der Auftrag bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  23. Ziffer 20
    Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und EMail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
  24. Ziffer 21
    Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Sektorenauftraggeber.
  25. Ziffer 22
    Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).
  26. Ziffer 23
    Sonstige einschlägige Auskünfte.

B.              NICHTOFFENE VERFAHREN

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift, Telegrammanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Sektorenauftraggebers.
  2. Ziffer 2
    Ggf. Angabe, ob der Auftrag für geschützte Werkstätten reserviert ist oder ob seine Ausführung Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse vorbehalten ist.
  3. Ziffer 3
    Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; gegebenenfalls ist anzugeben, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).
    Dienstleistungskategorie gemäß Anhang römisch drei oder und Beschreibung der Dienstleistung (Nomenklatur-Referenznummer/n).
    Gegebenenfalls Angaben dazu, ob die Angebote im Hinblick auf Kauf, Leasing, Miete, der Mietkauf oder eine Kombination davon eingeholt werden.
  4. Ziffer 4
    Liefer- und Ausführungsort.
  5. Ziffer 5
    Bei Liefer- und Bauaufträgen:
    1. Litera a
      Art und Menge der zu liefernden Waren (Nomenklatur-Referenznummer/n) einschließlich der Optionen auf zusätzliche Aufträge und, sofern möglich, der veranschlagten Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen, wenn möglich, auch Angaben zu der veranschlagten Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die benötigten Waren bzw. Angaben zu Art und Umfang der Leistungen und zu den allgemeinen Merkmalen des Bauwerks (Nomenklatur-Referenznummer/n).
    2. Litera b
      Angaben zu der Möglichkeit der Lieferanten, Angebote für Teile und/oder die Gesamtheit der gewünschten Lieferungen abzugeben.
      Wird das Bauwerk oder der Bauauftrag in mehrere Lose aufgeteilt, Angabe der Größenordnung der verschiedenen Lose und der Möglichkeit, für ein Los, für mehrere oder sämtliche Lose Angebote zu unterbreiten.
    3. Litera c
      Angaben zum Zweck des Bauwerks oder des Bauauftrags, wenn dieser außerdem die Erstellung von Entwürfen vorsieht.
  6. Ziffer 6
    Bei Dienstleistungsaufträgen:
    1. Litera a
      Art und Menge der zu erbringenden Dienstleistungen einschließlich der Optionen auf zusätzliche Aufträge und, sofern möglich, der veranschlagten Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen, wenn möglich, auch Angaben zu der veranschlagten Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die benötigten Dienstleistungen.
    2. Litera b
      Angabe darüber, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist.
    3. Litera c
      Hinweis auf die Rechts- oder Verwaltungsvorschriften.
    4. Litera d
      Angabe darüber, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben sollten, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlich sein sollen.
    5. Litera e
      Angabe darüber, ob Dienstleister Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können.
  7. Ziffer 7
    Falls bekannt, Angabe darüber, ob die Vorlage von Varianten zulässig ist oder nicht.
  8. Ziffer 8
    Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrags und, soweit möglich, Tag des Fristbeginns.
  9. Ziffer 9
    Gegebenenfalls Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss.
  10. Ziffer 10
    a) Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge.
    1. Litera b
      Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
    2. Litera c
      Sprache(n), in der(denen) die Anträge abzufassen sind.
  11. Ziffer 11
    Frist für die Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe.
  12. Ziffer 12
    Gegebenenfalls geforderte Kautionen oder Sicherheiten.
  13. Ziffer 13
    Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  14. Ziffer 14
    Angaben über die besondere Lage des Unternehmers sowie wirtschaftliche oder technische Mindestanforderungen, die er erfüllen muss.
  15. Ziffer 15
    Zuschlagskriterien: „niedrigster Preis“ oder „technisch und wirtschaftlich günstigstes Angebot“. Die Kriterien für die Bestimmung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebots sowie ihre Gewichtung oder gegebenenfalls die nach ihrer Bedeutung eingestufte Reihenfolge dieser Kriterien sind zu erwähnen, wenn sie nicht in den Ausschreibungsunterlagen oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe enthalten sind.
  16. Ziffer 16
    Gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen zur Ausführung des Auftrags.
  17. Ziffer 17
    Gegebenenfalls Hinweis auf die Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union oder auf die Ankündigung der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung über ein Beschafferprofil, auf die sich der Auftrag bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  18. Ziffer 18
    Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und EMail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
  19. Ziffer 19
    Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Sektorenauftraggeber.
  20. Ziffer 20
    Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).
  21. Ziffer 21
    Sonstige einschlägige Auskünfte.

C.              VERHANDLUNGSVERFAHREN

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift, Telegrammanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Sektorenauftraggebers.
  2. Ziffer 2
    Ggf. Angabe, ob der Auftrag für geschützte Werkstätten reserviert ist oder ob seine Ausführung Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse vorbehalten ist.
  3. Ziffer 3
    Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; gegebenenfalls ist anzugeben, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).
    Dienstleistungskategorie im Sinne von Anhang römisch drei oder römisch vier und entsprechende Bezeichnung (Nomenklatur-Referenznummer/n).
    Gegebenenfalls Angaben dazu, ob die Angebote im Hinblick auf Kauf, Leasing, Miete oder Mietkauf oder eine Kombination davon eingeholt werden.
  4. Ziffer 4
    Liefer- und Ausführungsort.
  5. Ziffer 5
    Bei Liefer- und Bauaufträgen:
    1. Litera a
      Art und Menge der zu liefernden Waren (Nomenklatur-Referenznummer/n) einschließlich der Optionen auf zusätzliche Aufträge und, sofern möglich, der veranschlagten Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen, wenn möglich, auch Angaben zu der veranschlagten Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die benötigten Waren bzw. Angaben zu Art und Umfang der Leistungen und zu den allgemeinen Merkmalen des Bauwerks (Nomenklatur-Referenznummer/n).
    2. Litera b
      Angaben zu der Möglichkeit der Lieferanten, Angebote für Teile und/oder die Gesamtheit der gewünschten Lieferungen abzugeben. Werden das Bauvorhaben oder der Bauauftrag in mehrere Lose aufgeteilt, Angabe der Größenordnung der verschiedenen Lose und der Möglichkeit, für ein Los, für mehrere oder sämtliche Lose Angebote zu unterbreiten.
    3. Litera c
      Bei Bauaufträgen: Angaben zum Zweck des Bauwerks oder des Auftrags, wenn dieser außerdem die Erstellung von Entwürfen vorsieht.
  6. Ziffer 6
    Bei Dienstleistungsaufträgen:
    1. Litera a
      Art und Menge der zu erbringenden Dienstleistungen einschließlich der Optionen auf zusätzliche Aufträge und, sofern möglich, der veranschlagten Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen, wenn möglich, auch Angaben zu der veranschlagten Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die benötigten Dienstleistungen.
    2. Litera b
      Angabe darüber, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist.
    3. Litera c
      Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
    4. Litera d
      Angabe darüber, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben sollten, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen.
    5. Litera e
      Angabe darüber, ob Dienstleister Angebote für einen Teil der Dienstleistungen unterbreiten können.
  7. Ziffer 7
    Falls bekannt, Angabe darüber, ob die Vorlage von Alternativ- oder Abänderungsangeboten zulässig ist oder nicht.
  8. Ziffer 8
    Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrags und, soweit möglich, Tag des Fristbeginns.
  9. Ziffer 9
    Gegebenenfalls Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss.
  10. Ziffer 10
    a) Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge.
    1. Litera b
      Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
    2. Litera c
      Sprache(n), in der(denen) die Anträge abzufassen sind.
  11. Ziffer 11
    Gegebenenfalls geforderte Kautionen oder Sicherheiten.
  12. Ziffer 12
    Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  13. Ziffer 13
    Angaben über die besondere Lage des Unternehmers sowie wirtschaftliche oder technische Mindestanforderungen, die er erfüllen muss.
  14. Ziffer 14
    Zuschlagskriterien: „niedrigster Preis“ oder „technisch und wirtschaftlich günstigstes Angebot“. Die Kriterien für die Bestimmung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebots sowie ihre Gewichtung oder gegebenenfalls die nach ihrer Bedeutung eingestufte Reihenfolge dieser Kriterien sind zu erwähnen, wenn sie nicht in den Ausschreibungsunterlagen oder in der Aufforderung zur Verhandlung enthalten sind.
  15. Ziffer 15
    Gegebenenfalls Name und Anschrift der vom Sektorenauftraggeber bereits ausgewählten Unternehmer.
  16. Ziffer 16
    Gegebenenfalls Datum/Daten der Veröffentlichung früherer Bekanntmachungen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  17. Ziffer 17
    Gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen zur Ausführung des Auftrags.
  18. Ziffer 18
    Gegebenenfalls Hinweis auf die Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder die Übermittlung der Ankündigung der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung über ein Beschafferprofil, auf die sich der Auftrag bezieht.
  19. Ziffer 19
    Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und EMail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
  20. Ziffer 20
    Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Sektorenauftraggeber.
  21. Ziffer 21
    Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).
  22. Ziffer 22
    Sonstige einschlägige Auskünfte.

D.              VEREINFACHTE BEKANNTMACHUNG IM RAHMEN EINES DYNAMISCHEN BESCHAFFUNGSSYSTEMS *)

  1. Ziffer eins
    Land des Sektorenauftraggebers.
  2. Ziffer 2
    Name und E-Mail-Adresse des Sektorenauftraggebers.
  3. Ziffer 3
    Hinweis auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung im Rahmen eines dynamischen Beschaffungssystems.
  4. Ziffer 4
    E-Mail-Adresse, unter der die Auftragsunterlagen und die zusätzlichen Unterlagen über das dynamische Beschaffungssystem erhältlich sind.
  5. Ziffer 5
    Ausschreibungsgegenstand: Beschreibung nach Referenznummer(n) der CPV-Nomenklatur sowie Menge oder Umfang des zu vergebenden Auftrags.
  6. Ziffer 6
    Frist für die Vorlage der unverbindlichen Erklärungen zur Leistungserbringung (Indikativangebote).

_____________

*) Für die Zulassung zum System mit dem Ziel, zu einem späteren Zeitpunkt an der Ausschreibung des betreffenden Auftrags teilnehmen zu können.

Schlagworte

Telefonnummer, Telexnummer, Lieferauftrag, Bauauftrag, Lieferort, Alternativangebot, Lieferfrist, Finanzierungsbedingung, Lieferfrist

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2015

Gesetzesnummer

20004547

Dokumentnummer

NOR40074567