Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Verfahren für die Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen auf Grund des Bundesvergabegesetzes 2006
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 36/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 36 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
Bekanntmachungen und Mitteilungen sind im online-Verfahren über die Internetseite http://simap.eu.int der Kommission zur Verfügung zu stellen.
Sofern die Übermittlung im online-Verfahren gemäß Z 1 nicht möglich ist, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission elektronisch an die Adresse „mp-ojs@opoce.cec.eu.int“ zu übermitteln.Sofern die Übermittlung im online-Verfahren gemäß Ziffer eins, nicht möglich ist, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission elektronisch an die Adresse „mp-ojs@opoce.cec.eu.int“ zu übermitteln.
Sofern weder das zur Verfügung stellen im online-Verfahren gemäß Z 1 noch die elektronische Übermittlung gemäß Z 2 möglich sind, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission ausnahmsweise per Fax an folgende Nummern zu übermitteln:Sofern weder das zur Verfügung stellen im online-Verfahren gemäß Ziffer eins, noch die elektronische Übermittlung gemäß Ziffer 2, möglich sind, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission ausnahmsweise per Fax an folgende Nummern zu übermitteln:
+352 29 29 44 619 oder
+352 29 29 44 623 oder
+352 29 29 42 670
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2015
Dokumentnummer
NOR40074878