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Anl. 1

Fassungen
ab 03.04.2006 — BGBl. II Nr. 48/2006 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute03.04.2006 BGBl. II Nr. 48/2006 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Paratuberkulose – Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 48 aus 2006,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

03.04.2006BGBl. II Nr. 48/2006

Außerkrafttretensdatum

Index

86/01 Veterinärrecht allgemein

Text

ANHANG A Anzeigepflicht bei Verdacht auf klinische Paratuberkulose

Ein klinischer Verdacht auf Paratuberkulose bei Rindern liegt vor und ist anzuzeigen, wenn folgende Symptome vorliegen:

Leitsymptome:

  • Strichaufzählung
    chronische, hochgradige Abmagerung (Kachexie) bei ungestörter Futteraufnahme bzw. unverminderter Fresslust
  • Strichaufzählung
    unstillbare, therapieresistente Diarrhoe
  • Strichaufzählung
    Diarrhoe (bei Schaf und Ziege bzw. Farmwild seltener auftretend, nur bei ca. 10-20% der erkrankten Tiere zu beobachten)

Symptome beim Einzeltier:

  • Strichaufzählung
    Abmagerung bei erhaltener Fresslust, Gewichtsverlust von 30-50 kg innerhalb von sechs Monaten beim Rind
  • Strichaufzählung
    therapieresistenter chronischer Durchfall (bei Schafen, Ziegen und Farmwild seltener auftretend) über mehrere Wochen bis Monate – mit anfangs wechselndem, später chronischem Durchfall bei wenig gestörtem Allgemeinbefinden
  • Strichaufzählung
    Kot schaumig mit Gasblasen
  • Strichaufzählung
    Kehlgangsödem

Weitere, indirekt verursachte Symptome bei gleichzeitigem Vorliegen der Leitsymptome bzw. der Symptome beim Einzeltier:

  • Strichaufzählung
    Leistungsminderung (z. B. Milchrückgang )
  • Strichaufzählung
    verminderte Fruchtbarkeit
  • Strichaufzählung
    lebensschwache Kälber

Zusätzliche Hinweise für das Vorliegen von Paratuberkulose:

  • Strichaufzählung
    labordiagnostischer Ausschluss von Parasitosen
  • Strichaufzählung
    labordiagnostischer Ausschluss anderer bakteriell bedingter Enteritiden
  • Strichaufzählung
    labordiagnostischer Ausschluss viral bedingter Enteritiden
  • Strichaufzählung
    weibliches Rind nach erster oder zweiter Trächtigkeit
  • Strichaufzählung
    Rind älter als zwei Jahre, Schaf, Ziege und Farmwild älter als 12 Monate
  • Strichaufzählung
    Ausschluss von chronischer Nephritis und Nephrose

Befunde im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bzw. bei der pathologisch-anatomischen Untersuchung von gefallenen bzw. nicht zum Zwecke der Schlachtung getöteten Tiere:

  • Strichaufzählung
    Schlechter Ernährungszustand (Kachexie)
  • Strichaufzählung
    deutliche Hyperplasie und Ödematisierung der Mesenteriallymphknoten
  • Strichaufzählung
    pathologisch-anatomisch veränderte Darmteile insbesondere hirnwindungsartige Falten der Darmschleimhaut beim Rind (nicht bei Schafen, Ziegen und Farmwild)
  • Strichaufzählung
    Ascites
  • Strichaufzählung
    Kehlgangsödem

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2017

Gesetzesnummer

20004571

Dokumentnummer

NOR40074903