Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Paratuberkulose – Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 48/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 48 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
86/01 Veterinärrecht allgemein
Text
ANHANG C
Beispiele für Hygienemaßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von Paratuberkulose in Rinderbetrieben
Dieser Anhang gibt Beispiele für Hygienemaßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers in Betrieben. Diese gliedern sich in Maßnahmen zur Geburtshygiene, Maßnahmen zur Aufzucht sowie weitere Maßnahmen. Die angeführten Maßnahmen sind gegebenenfalls vom Amtstierarzt den betriebsspezifischen Erfordernissen anzupassen. Ziel der Hygienemaßnahmen ist es, Kälber und Jungrinder im ersten Lebensjahr vor einer Infektion zu schützen.
Geburtshygiene
vom Hauptstall getrennte Abkalbebox
Abkalbebox vor Belegung gründlich reinigen (Hochdruckreiniger) und desinfizieren
Kuh vor Verbringen in Abkalbebox reinigen (Klauen, Euter, Hinterextremitäten, Bauch)
besondere Vorsicht nach Belegung der Abkalbebox mit kranken Kühen (vermehrte Erregerausscheidung!)
nur mit sauberen Händen ins Kälbermaul greifen
Kälber, die im Stall zwischen anderen Kühen geboren werden, sind besonders gefährdet und sollten vor Erreichen des zweiten Lebensjahres geschlachtet werden
Maßnahmen in der Aufzucht
Kalb nicht von Euter der Mutter trinken lassen
Kalb nicht von Mutter ablecken lassen
sofortige getrennte Aufstallung der neugeborenen Kälber
Gruppenhaltung von gleichaltrigen Tieren
kein Mischkolostrum verfüttern
kein Kolostrum positiver Mütter verfüttern
nur Kolostrum von der eigenen Mutter oder einer einzelnen MAP-unverdächtigen Kuh mit einem Mindestalter von fünf Jahren verfüttern
Kolostrum sauber ermelken und nicht längere Zeit stehen lassen
keine Milch mit hoher Zellzahl verfüttern
keine Milch mit Hemmstoffen verfüttern
keine Tankmilch für Zuchtkälber
möglichst rasche Umstellung auf Milchaustauscher, vorzugsweise unmittelbar nach der Kolostrumphase 2 – 3 Tage nach der Geburt
Tränkeimer nach Gebrauch mit heißem Wasser (mind. 95°C) auswaschen
Heu birgt am wenigsten Risiko
kein Heu von mit Gülle gedüngten Wiesen
Heu in Raufen, nicht vom Boden, anbieten
Maissilage ist als sicher anzusehen
„All in all out“ bei Umstallungen im Betrieb
Reinigung und Desinfektion bei Neubelegung
keine Futterreste von Kühen an Kälber und Jungrinder verfüttern
eigenes Wassersystem für Kälber und Jungrinder (Nippeltränken)
getrennte Weidehaltung von Kühen und Jungtieren
Jungtiere in den ersten beiden Jahren nicht auf die Weide verbringen, auf denen im Vorjahr Kühe geweidet haben
Weitere Maßnahmen
räumliche Trennung der Rinder von nicht untersuchten Schafen und Ziegen
getrenntes Arbeitsgerät und Gewand bei Kälbern und Jungrindern
Arbeitsvorgänge immer zuerst bei Kälbern, dann bei Jungrindern und als letztes bei erwachsenen Tieren verrichten
Weidetränken so anbringen, dass sie nicht mit Kot verunreinigt werden können
Tümpel und Gräben umzäunen
Kotfladen verteilen (bessere Einwirkmöglichkeit durch UV-Licht)
schattige Wiesen nicht beweiden
Rot- und Rehwild von Jungtierweiden fernhalten
betriebseigene Schutzkleidung für Besucher, Tierarzt etc.
Umkleideraum mit reiner und unreiner Seite
keine Nutzung von Gemeinschaftsgeräten
Transportfahrzeuge nach jeder Verwendung reinigen und desinfizieren
Zuletzt aktualisiert am
27.11.2017
Dokumentnummer
NOR40074905