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Anl. 3

Fassungen
ab 03.04.2006 — BGBl. II Nr. 48/2006 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 3 heute03.04.2006 BGBl. II Nr. 48/2006 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Paratuberkulose – Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 48 aus 2006,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

03.04.2006BGBl. II Nr. 48/2006

Außerkrafttretensdatum

Index

86/01 Veterinärrecht allgemein

Text

ANHANG C

Beispiele für Hygienemaßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von Paratuberkulose in Rinderbetrieben

Dieser Anhang gibt Beispiele für Hygienemaßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers in Betrieben. Diese gliedern sich in Maßnahmen zur Geburtshygiene, Maßnahmen zur Aufzucht sowie weitere Maßnahmen. Die angeführten Maßnahmen sind gegebenenfalls vom Amtstierarzt den betriebsspezifischen Erfordernissen anzupassen. Ziel der Hygienemaßnahmen ist es, Kälber und Jungrinder im ersten Lebensjahr vor einer Infektion zu schützen.

Geburtshygiene

  • Strichaufzählung
    vom Hauptstall getrennte Abkalbebox
  • Strichaufzählung
    Abkalbebox vor Belegung gründlich reinigen (Hochdruckreiniger) und desinfizieren
  • Strichaufzählung
    Kuh vor Verbringen in Abkalbebox reinigen (Klauen, Euter, Hinterextremitäten, Bauch)
  • Strichaufzählung
    besondere Vorsicht nach Belegung der Abkalbebox mit kranken Kühen (vermehrte Erregerausscheidung!)
  • Strichaufzählung
    nur mit sauberen Händen ins Kälbermaul greifen
  • Strichaufzählung
    Kälber, die im Stall zwischen anderen Kühen geboren werden, sind besonders gefährdet und sollten vor Erreichen des zweiten Lebensjahres geschlachtet werden

Maßnahmen in der Aufzucht

  • Strichaufzählung
    Kalb nicht von Euter der Mutter trinken lassen
  • Strichaufzählung
    Kalb nicht von Mutter ablecken lassen
  • Strichaufzählung
    sofortige getrennte Aufstallung der neugeborenen Kälber
  • Strichaufzählung
    Gruppenhaltung von gleichaltrigen Tieren
  • Strichaufzählung
    kein Mischkolostrum verfüttern
  • Strichaufzählung
    kein Kolostrum positiver Mütter verfüttern
  • Strichaufzählung
    nur Kolostrum von der eigenen Mutter oder einer einzelnen MAP-unverdächtigen Kuh mit einem Mindestalter von fünf Jahren verfüttern
  • Strichaufzählung
    Kolostrum sauber ermelken und nicht längere Zeit stehen lassen
  • Strichaufzählung
    keine Milch mit hoher Zellzahl verfüttern
  • Strichaufzählung
    keine Milch mit Hemmstoffen verfüttern
  • Strichaufzählung
    keine Tankmilch für Zuchtkälber
  • Strichaufzählung
    möglichst rasche Umstellung auf Milchaustauscher, vorzugsweise unmittelbar nach der Kolostrumphase 2 – 3 Tage nach der Geburt
  • Strichaufzählung
    Tränkeimer nach Gebrauch mit heißem Wasser (mind. 95°C) auswaschen
  • Strichaufzählung
    Heu birgt am wenigsten Risiko
  • Strichaufzählung
    kein Heu von mit Gülle gedüngten Wiesen
  • Strichaufzählung
    Heu in Raufen, nicht vom Boden, anbieten
  • Strichaufzählung
    Maissilage ist als sicher anzusehen
  • Strichaufzählung
    „All in all out“ bei Umstallungen im Betrieb
  • Strichaufzählung
    Reinigung und Desinfektion bei Neubelegung
  • Strichaufzählung
    keine Futterreste von Kühen an Kälber und Jungrinder verfüttern
  • Strichaufzählung
    eigenes Wassersystem für Kälber und Jungrinder (Nippeltränken)
  • Strichaufzählung
    getrennte Weidehaltung von Kühen und Jungtieren
  • Strichaufzählung
    Jungtiere in den ersten beiden Jahren nicht auf die Weide verbringen, auf denen im Vorjahr Kühe geweidet haben

Weitere Maßnahmen

  • Strichaufzählung
    räumliche Trennung der Rinder von nicht untersuchten Schafen und Ziegen
  • Strichaufzählung
    getrenntes Arbeitsgerät und Gewand bei Kälbern und Jungrindern
  • Strichaufzählung
    Arbeitsvorgänge immer zuerst bei Kälbern, dann bei Jungrindern und als letztes bei erwachsenen Tieren verrichten
  • Strichaufzählung
    Weidetränken so anbringen, dass sie nicht mit Kot verunreinigt werden können
  • Strichaufzählung
    Tümpel und Gräben umzäunen
  • Strichaufzählung
    Weide kalken
  • Strichaufzählung
    Kotfladen verteilen (bessere Einwirkmöglichkeit durch UV-Licht)
  • Strichaufzählung
    schattige Wiesen nicht beweiden
  • Strichaufzählung
    Rot- und Rehwild von Jungtierweiden fernhalten
  • Strichaufzählung
    betriebseigene Schutzkleidung für Besucher, Tierarzt etc.
  • Strichaufzählung
    Umkleideraum mit reiner und unreiner Seite
  • Strichaufzählung
    keine Nutzung von Gemeinschaftsgeräten
  • Strichaufzählung
    Transportfahrzeuge nach jeder Verwendung reinigen und desinfizieren
  • Strichaufzählung
    Quarantänestall

Schlagworte

Rotwild

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2017

Gesetzesnummer

20004571

Dokumentnummer

NOR40074905