Rechtstracker.at

§ 3

Fassungen
23.02.2006 bis 25.10.2006 — BGBl. II Nr. 80/2006 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 323.02.200625.10.2006 BGBl. II Nr. 80/2006 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 404/2006

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Wildvogel-Geflügelpestverordnung 2006

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 80 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 404 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

23.02.2006BGBl. II Nr. 80/2006

Außerkrafttretensdatum

25.10.2006aufgehoben durch BGBl. II Nr. 404/2006

Index

86/01 Veterinärrecht allgemein

Text

Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen

Paragraph 3, (1) Die Gebiete gemäß Anhang A werden ab dem dort genannten Datum zur Schutzzone auf Grund eines vom österreichischen Referenzlabor für Geflügelpest festgestellten Auftretens des Influenza-A-Virus des Subtyps H5 bei einem Wildvogel, bei dem der Verdacht auf Neuraminidase-Typ N1 besteht bzw. bestätigt wurde, erklärt.

  1. Absatz 2,Die Gebiete gemäß Anhang B werden ab dem dort genannten Datum zur Überwachungszone auf Grund eines vom österreichischen Referenzlabor für Geflügelpest festgestellten Auftreten des Influenza-A-Virus des Subtyps H5 bei einem Wildvogel, bei dem der Verdacht auf Neuraminidase-Typ N1 besteht bzw. bestätigt wurde, erklärt.
  2. Absatz 3,Die Gebiete gemäß Anhang C werden ab dem dort genannten Datum zur Überwachungszone auf Grund eines von einem anderen Mitgliedstaat gemeldeten Verdachtsfall von Geflügelpest auf Grund des Influenza-A-Virus des Subtyps H5 bei einem Wildvogel, bei dem der Verdacht auf Neuraminidase-Typ N1 besteht bzw. bestätigt wurde, erklärt.
  3. Absatz 4,Jede Schutzzone ist von der Bezirksverwaltungsbehörde an markanten Punkten der Begrenzung des betroffenen Gebiets bekanntzumachen; Verkehrszeichen dürfen hiezu benutzt werden, sofern dieselben nicht verdeckt werden.

Gesetzesnummer

20004580

Dokumentnummer

NOR40075276