Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 46/2006Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 46 aus 2006,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 27Artikel 27
Text
Dieses Abkommen steht Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverboten oder -beschränkungen nicht entgegen, die aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung oder Sicherheit, zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder des geistigen oder gewerblichen Eigentums gerechtfertigt sind; ebenso wenig steht es Regelungen für Gold und Silber entgegen. Diese Verbote oder Beschränkungen dürfen jedoch weder ein Mittel der willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Vertragsparteien darstellen.
Schlagworte
Einfuhrverbot, Ausfuhrverbot, Einfuhrbeschränkung,
Ausfuhrbeschränkung, Durchfuhrbeschränkung
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2015
Dokumentnummer
NOR40076483