Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 46/2006Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 46 aus 2006,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 55Artikel 55
Text
ARTIKEL 55 |
Normung und Konformitätsbewertung |
Ziel der Zusammenarbeit ist die Verringerung der Unterschiede in den Bereichen Normung und Zertifizierung.
Die Zusammenarbeit umfasst insbesondere Folgendes:
Förderung der Anwendung der europäischen Normen und der Konformitätsbewertungs-verfahren und -techniken;
Modernisierung der algerischen Einrichtungen, die für die Konformitätsbewertung und das Messwesen zuständig sind, sowie Hilfe bei der Schaffung der Voraussetzungen für die Aushandlung von Abkommen über gegenseitige Anerkennung in diesen Bereichen;
Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung;
Unterstützung der algerischen Einrichtungen, die für Normung, Qualität sowie das geistige und gewerbliche Eigentum zuständig sind.
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2015
Dokumentnummer
NOR40076511