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Art. 61

Fassungen
ab 01.09.2005 — BGBl. III Nr. 46/2006 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 61 heute01.09.2005 BGBl. III Nr. 46/2006 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 46 aus 2006,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 61

Inkrafttretensdatum

01.09.2005BGBl. III Nr. 46/2006

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

ARTIKEL 61

Energie und Bergbau

Ziel der Zusammenarbeit im Bereich Energie und Bergbau ist

  1. Litera a
    die Modernisierung der Einrichtungen und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um die Regulierung der Tätigkeiten und die Förderung von Investitionen zu gewährleisten;
  2. Litera b
    die technische und technologische Modernisierung der Energie- und Bergbauunternehmen, um sie auf die Anforderungen der Marktwirtschaft und auf den Wettbewerb vorzubereiten;
  3. Litera c
    der Ausbau der Partnerschaft zwischen algerischen und europäischen Unternehmen bei Exploration, Erzeugung, Umwandlung, Bereitstellung und Energie- und Bergbaudiensten.

Die vorrangigen Bereiche der Zusammenarbeit sind

  • Strichaufzählung
    die Anpassung der Einrichtungen und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeiten im Energie- und Bergbausektor an die Regeln der Marktwirtschaft durch technische und administrative Hilfe sowie Hilfe bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften;
  • Strichaufzählung
    die Unterstützung der Umstrukturierung der öffentlichen Unternehmen des Energie- und Bergbausektors;
  • Strichaufzählung
    der Ausbau der Partnerschaft auf den Gebieten
    • Strichaufzählung
      Exploration, Förderung und Umwandlung von Öl,
    • Strichaufzählung
      Erzeugung von Strom,
    • Strichaufzählung
      Verteilung von Erdölerzeugnissen,
    • Strichaufzählung
      Herstellung von Ausrüstung und Bereitstellung von Dienstleistungen für die Herstellung von Energieerzeugnissen,
    • Strichaufzählung
      bessere Nutzung des Bergbaupotenzials und Umwandlung;
  • Strichaufzählung
    die Erleichterung der Durchleitung von Gas, Öl und Strom;
  • Strichaufzählung
    die Unterstützung der Modernisierung und des Ausbaus der Energieversorgungsnetze und ihres Verbunds mit den Netzen der Gemeinschaft;
  • Strichaufzählung
    die Einrichtung von Datenbanken in den Bereichen Energie und Bergbau;
  • Strichaufzählung
    die Unterstützung und Förderung von Privatinvestitionen in den Energie- und Bergbausektor;
  • Strichaufzählung
    die Umwelt, die Förderung der erneuerbaren Energie und der Energieeffizienz;
  • Strichaufzählung
    die Förderung des Technologietransfers im Energie- und Bergbausektor.

Schlagworte

Energieunternehmen, Energiedienst, Energiesektor

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2015

Gesetzesnummer

20004653

Dokumentnummer

NOR40076517