Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Scrapie-Überwachungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 119/2006 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 308/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 119 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 308 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
86/01 Veterinärrecht allgemein
Text
Finanzielle Bestimmungen
§ 9.Paragraph 9,
(1)Absatz eins,TSE-Untersuchungskosten aller verendeten, auf amtliche Anordnung oder aus Tierschutzgründen getöteten Tiere über 18 Monate gemäß § 4 Z 3 und § 5 Abs. 1 Z 3 sind vom Bund zu tragen. Die Entnahme der Proben hat an einer jeweils örtlich zugelassenen Sammeleinrichtung bzw. in einem Zwischenbehandlungsbetrieb für tierische Abfälle bzw. bei direkter Ablieferung an einen nach § 3 Tiermaterialiengesetz, BGBl. I Nr. 141/2003, zugelassenen Verarbeitungsbetrieb in diesem vom örtlich zuständigen Amtstierarzt oder einem entsprechend geschulten und amtlich beauftragten Tierarzt zu erfolgen.TSE-Untersuchungskosten aller verendeten, auf amtliche Anordnung oder aus Tierschutzgründen getöteten Tiere über 18 Monate gemäß Paragraph 4, Ziffer 3 und Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 3, sind vom Bund zu tragen. Die Entnahme der Proben hat an einer jeweils örtlich zugelassenen Sammeleinrichtung bzw. in einem Zwischenbehandlungsbetrieb für tierische Abfälle bzw. bei direkter Ablieferung an einen nach Paragraph 3, Tiermaterialiengesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 141 aus 2003,, zugelassenen Verarbeitungsbetrieb in diesem vom örtlich zuständigen Amtstierarzt oder einem entsprechend geschulten und amtlich beauftragten Tierarzt zu erfolgen. (2)Absatz 2,TSE-Untersuchungskosten von geschlachteten Tieren gemäß § 4 Z 4 und 5 sowie § 5 Abs. 1 Z 4 und 5 hat der Tierbesitzer zu tragen.TSE-Untersuchungskosten von geschlachteten Tieren gemäß Paragraph 4, Ziffer 4 und 5 sowie Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 4 und 5 hat der Tierbesitzer zu tragen.
Zuletzt aktualisiert am
19.10.2015
Dokumentnummer
NOR40076603