Rechtstracker.at

Anl. 2/4

Fassungen
ab 09.06.2016 — BGBl. II Nr. 137/2016
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2/4 heute09.06.2016 § → § BGBl. II Nr. 137/2016
Anl. 2/401.04.200608.06.2016 BGBl. II Nr. 124/2006 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 2006, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 137 aus 2016,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 4

Inkrafttretensdatum

09.06.2016BGBl. II Nr. 137/2016

Außerkrafttretensdatum

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

Anlage 2.4

Phase 4 (Praxisblock römisch zwei)

Ausbildungscurriculum

Ausbildungswoche 1 und 2

  • Strichaufzählung
    Persönliche Vorstellung und vertrauensschaffende Maßnahmen
  • Strichaufzählung
    Heranführen an die verschiedenen Tätigkeitsbereiche der Stammanstalt
  • Strichaufzählung
    Vertrautmachen mit dem Einsatzfahrzeug und gleichzeitiges Kennenlernen der relevanten Umwelten (wie z. B. Gerichte, Kliniken, andere Dienststellen)
  • Strichaufzählung
    Schlüsselgebarung und deren Übernahme

Ausbildungswochen 3 bis 10

  • Strichaufzählung
    Kennenlernen der Besonderheiten der Stammanstalt unter Anleitung der für diese Bereiche verantwortlichen Trainer einschließlich Durchlauf eines allenfalls erforderlichen Förderassessments

Ausbildungswochen 11 bis 13

  • Strichaufzählung
    Entlassung in die selbstständige Aufgabenwahrnehmung in den verschiedenen Organisationseinheiten mit Praxisberatung

Allgemeines

  • Strichaufzählung
    Lenken des Bewusstseins des Auszubildenden auch auf den Bereich Gesundheit und Fitness
  • Strichaufzählung
    Führen des Ausbildungstagebuchs

Lernziele

In den Ausbildungswochen 3 bis 10 werden die Lernziele des Praxisblocks römisch eins entsprechend den Aufgabenfeldern der Stammanstalt wiederholt und um nachfolgende Zielsetzungen ergänzt:

  • Strichaufzählung
    Abwicklung von Besuchen (Paragraphen 93 bis 95 StVG), Verständigung der Sicherheitsbehörden bei Anhaltung eines Besuchers
  • Strichaufzählung
    Durchführung einer Ausführung und Überstellung (Paragraph 98, StVG)
  • Strichaufzählung
    Ausübung unmittelbaren Zwanges (Paragraph 104, StVG) bei Wiederergreifung eines Insassen, auch gegenüber Dritten
  • Strichaufzählung
    Anordnung besonderer Sicherheitsmaßnahmen (Paragraph 103, Absatz 6, StVG)
  • Strichaufzählung
    Anwendung des Wegweiserechtes (Paragraph 105 a, StVG)
  • Strichaufzählung
    Waffengebrauch bei Gefährdung Unbeteiligter (Paragraph 105, Absatz 7, StVG), Verfolgung eines flüchtigen Insassen (Paragraph 106, Absatz eins, StVG) und Erstattung einer Meldung an den Anstaltsleiter (Paragraph 106, Absatz 3, StVG, Paragraph 53, BDG 1979), Maßnahmen bei Flucht und Nacheile, Festnahme und Anhaltung
  • Strichaufzählung
    Unerlaubter Verkehr mit Gefangenen (Paragraph 180 a, StVG), Anhaltung der Besucher (Paragraph 86, Absatz 2, StPO)
  • Strichaufzählung
    Aufnahme (Paragraphen 131, 132, StVG), notwendige Unterschriftsleistungen der Insassen
  • Strichaufzählung
    Aufgaben des Arbeitsplatzes im Falle eines Alarm- Krisen- oder Katastrophenfalles entsprechend dem Notfallsplan
  • Strichaufzählung
    Durchführung einer Ausführung laut Eskortevorschrift
  • Strichaufzählung
    Durchführung von Abteilungsdienst
  • Strichaufzählung
    Durchführung einer Bewachung von Insassen in der geschlossenen Abteilung

Schlagworte

Alarmfall, Krisenfall

Im RIS seit

10.06.2016

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2016

Gesetzesnummer

20004662

Dokumentnummer

NOR40181642