Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Praktische Modalitäten zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Tschechische R)Praktische Modalitäten zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 343 aus 2003, (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 84/2006Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 84 aus 2006,
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit
Text
Artikel 4
1. Die Antwort auf den Antrag über die Neubeurteilung des Antrags im Sinne des Artikels 5 Absatz 2 der Durchführungsverordnung beinhaltet eine ausführliche Begründung. Falls die ersuchende Vertragspartei mit der negativen Antwort der ersuchten Vertragspartei auf den Antrag im Sinne des ersten Satzes nicht einverstanden ist, und der Meinung ist, dass die Ablehnung auf einer falschen Beurteilung beruht, wird der Streitfall durch gegenseitige Konsultationen der Kontaktstellen der zuständigen Organe der Vertragsparteien gelöst. Ein neuer Antrag in der gleichen Angelegenheit wird nicht nochmals übermittelt.
2. Falls die ersuchte Vertragspartei die Zuständigkeit ihres Staates mit der Begründung ablehnt, dass zur Beurteilung des Asylantrags ein dritter Mitgliedstaat zuständig ist, gewähren die zuständigen Organe dieser Vertragspartei den zuständigen Organen der ersuchenden Vertragspartei Informationen, die ihnen vorliegen und die für den Beweis der Zuständigkeit des dritten Mitgliedstaats brauchbar sind.
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Dokumentnummer
NOR40077454