Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Ausstellung von Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 195/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 195 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Text
§ 2.Paragraph 2,
Der Pauschalbetrag für die Ausstellung einer Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung beträgt hinsichtlich der
Feststellung, ob eine Einrichtung den Schutz für klassifizierte Informationen einer bestimmten Klassifizierungsstufe gewährleisten kann, 1 400 € pro Einrichtung und
Durchführung einer Verlässlichkeitsprüfung nach den §§ 23 und 24 des Militärbefugnisgesetzes, BGBl. I Nr. 86/2000, für den Zugang zu Informationen, die alsDurchführung einer Verlässlichkeitsprüfung nach den Paragraphen 23 und 24 des Militärbefugnisgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 86 aus 2000,, für den Zugang zu Informationen, die als „VERTRAULICH“ klassifiziert wurden, 230 €
„GEHEIM“ klassifiziert wurden, 500 €
„STRENG GEHEIM“ klassifiziert wurden, 720 €
pro Person.
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2022
Dokumentnummer
NOR40077531