Rechtstracker.at

Anl. 14 AllgStrSchV

Fassungen
24.04.2018 bis 31.07.2020 — BGBl. II Nr. 74/2018
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1424.04.201831.07.2020 § → § BGBl. II Nr. 74/2018 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 339/2020
Anl. 1420.03.201223.04.2018 BGBl. II Nr. 76/2012

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Allgemeine Strahlenschutzverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 191 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2020,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 14

Inkrafttretensdatum

24.04.2018BGBl. II Nr. 74/2018

Außerkrafttretensdatum

31.07.2020aufgehoben durch BGBl. II Nr. 339/2020

Abkürzung

AllgStrSchV

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

Anlage 14 zu Paragraph 89 a, Absatz 7, 8 und 10

Inhalte von Sicherheitsbericht, anlageninternem Notfallplan und Periodischer Sicherheitsüberprüfung

A. Inhalte des Sicherheitsberichts

Allgemeine Beschreibung des Forschungsreaktors;

Aspekte der Anlagenplanung, insbesondere Sicherheitsziele, Sicherheitskonzept und technische Auslegung;

Standortmerkmale;

Aktuelle Beschreibung der Anlage, insbesondere von

  • Strichaufzählung
    Gebäude und Strukturen,
  • Strichaufzählung
    Reaktor,
  • Strichaufzählung
    Kühlsysteme und damit zusammenhängende Systeme,
  • Strichaufzählung
    technische Sicherheitseinrichtungen,
  • Strichaufzählung
    Regel- und Steuersysteme,
  • Strichaufzählung
    elektrische Energieversorgung,
  • Strichaufzählung
    Hilfssysteme, einschließlich Brennelementlagerung und -handhabung, Lüftung und Brandschutz;

Darlegung der Betriebsführung und Betriebssicherheit, insbesondere

  • Strichaufzählung
    Beschreibung der Reaktornutzung,
  • Strichaufzählung
    Strahlenschutz,
  • Strichaufzählung
    Beschreibung der Betriebsorganisation,
  • Strichaufzählung
    Aus- und Fortbildung,
  • Strichaufzählung
    Betriebsvorschriften,
  • Strichaufzählung
    Instandhaltungsprogramme,
  • Strichaufzählung
    Wiederholprüfpläne insbesondere Prüfhandbuch;

Darstellung des Sicherungsstatus der Anlage;

Sicherheits-/Störfallanalyse, insbesondere

  • Strichaufzählung
    Zugrundegelegtes Störfallspektrum (Identifikation und Klassifizierung von Störfällen gemäß Paragraph 5, Absatz 4,),
  • Strichaufzählung
    Abschätzungen von Quelltermen,
  • Strichaufzählung
    Abschätzungen der radiologischen Auswirkungen von Störfällen gemäß Paragraph 5, Absatz 4, auf Menschen und Umwelt,
  • Strichaufzählung
    Probabilistische Sicherheitsanalyse,
  • Strichaufzählung
    Beschreibung der Ergebnisse basierend auf den Sicherheitszielen und Anforderungen an die Auslegung und den gesetzlich zulässigen Freisetzungen oder Ableitungen von radioaktiven Stoffen;

Auszug aus dem Stilllegungskonzept;

Überblick über die Notfallplanung (insbesondere anlagenintern);

Anlageninterner Notfallplan.

B. Inhalte des anlageninternen Notfallplans

  • Strichaufzählung
    Beschreibung der Anlage und deren Ausstattung in Hinblick auf Störfälle, inklusive eines Bestandsverzeichnisses der Ausrüstungsgegenstände und deren Aufbewahrungsort,
  • Strichaufzählung
    Festlegungen zur Erkennung und Klassifizierung eines Störfalls,
  • Strichaufzählung
    Festlegung der Zuständigkeiten, insbesondere die der Betriebsorganisation, bei Störfällen,
  • Strichaufzählung
    Darstellung der Abläufe bei Störfällen, insbesondere der Alarmierungsabläufe,
  • Strichaufzählung
    Zusammenfassung der Meldepflichten an die Behörden einschließlich der Festlegung der relevanten Kontaktadressen und Meldewege,
  • Strichaufzählung
    Vorkehrungen zur Sicherstellung der Verlässlichkeit aller Kommunikationswege,
  • Strichaufzählung
    Vereinbarungen mit externen Einsatzorganisationen und Behörden bezüglich Unterstützung und Koordinierung bei Störfällen, insbesondere betreffend die Bereitstellung zusätzlicher Personalressourcen,
  • Strichaufzählung
    Einrichtungen für erste und nachfolgende Abschätzungen der radiologischen Auswirkungen, einschließlich der radiologischen Umgebungsüberwachung,
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen für die Minimierung der Strahlenexposition von Personen, insbesondere Festlegung von Sammelplätzen für die Beschäftigten inner- und außerhalb des Reaktorgebäudes und Maßnahmen zur Abgrenzung und Kennzeichnung des Bereiches der Strahlengefährdung und Dekontaminierungsmaßnahmen,
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung von verletzten Personen, insbesondere deren Unterbringung in Krankenanstalten,
  • Strichaufzählung
    Technische Maßnahmen zur Verhinderung der Ausweitung der Folgen von Störfällen, insbesondere Maßnahmen zur Minimierung der Freisetzung und Ausbreitung radioaktiver Stoffe,
  • Strichaufzählung
    Vorgaben für die Begrenzung der Dosis für das anlageninterne Einsatzpersonal,
  • Strichaufzählung
    Regelungen betreffend Öffentlichkeitsinformation,
  • Strichaufzählung
    Regelungen für die Wiederaufnahme des Normalbetriebs nach Beendigung eines Störfalls,
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Beweissicherung,
  • Strichaufzählung
    Regelungen betreffend Training des Personals und Abhaltung von Übungen,
  • Strichaufzählung
    Regelungen betreffend Überprüfung und Aktualisierung des Notfallplans.

C. Inhalte der Periodischen Sicherheitsüberprüfung

Sicherheitsbericht in der aktuellen Fassung;

Darlegung des aktuellen Zustands der Systeme, Gebäudestrukturen und Komponenten insbesondere

  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der Wiederholungsprüfungen,
  • Strichaufzählung
    Instandhaltungsarbeiten,
  • Strichaufzählung
    Qualitätszustand,
  • Strichaufzählung
    Alterungsprozesse;
  • Strichaufzählung
    Nachweis, dass die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt sind,

Auswertung der Betriebserfahrung, insbesondere

  • Strichaufzählung
    Darlegung der betrieblichen Sicherheit,
  • Strichaufzählung
    Erfahrungsrückfluss aus dem Betrieb der Anlage,
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung der Betriebserfahrung vergleichbarer Anlagen und neuer Forschungsergebnisse;

Abschließende Gesamteinschätzung des Sicherheitsstatus der Anlage durch den Bewilligungsinhaber, erforderlichenfalls mit Angabe möglicher Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 74/2018

Schlagworte

Brennhandhabung, Regelsystem, Ausbildung

Im RIS seit

27.04.2018

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2020

Gesetzesnummer

20004773

Dokumentnummer

NOR40201305