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Anl. 17 AllgStrSchV

Fassungen
12.02.2015 bis 31.07.2020 — BGBl. II Nr. 22/2015
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1712.02.201531.07.2020 BGBl. II Nr. 22/2015 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 339/2020

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Allgemeine Strahlenschutzverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 191 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2020,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 17

Inkrafttretensdatum

12.02.2015BGBl. II Nr. 22/2015

Außerkrafttretensdatum

31.07.2020aufgehoben durch BGBl. II Nr. 339/2020

Abkürzung

AllgStrSchV

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

Anlage 17 zu Paragraph 79 d, Absatz 5 und 6

Inhalt von Sicherheitsbericht und Notfallplan

A. Inhalt des Sicherheitsberichts

Allgemeine Beschreibung:

  • Strichaufzählung
    Beschreibung der Standortmerkmale; insbesondere geografische und demografische Daten, externe Gefährdungen (wie Erdbeben, Überschwemmungen, benachbarte Anlagen mit Gefahrenstoffen bzw. Gefahrenguttransport, Flugzeugabsturz, etc.), Anbindung an geeignete Verkehrswege für den Transport radioaktiver Abfälle, Stromversorgung des Standortes;
  • Strichaufzählung
    Aktuelle Beschreibung der gesamten Entsorgungsanlage und ihrer Einrichtungen;
  • Strichaufzählung
    Beschreibung der Auslegungsmerkmale und Sicherheitsfunktionen sowie eine Liste der sicherheitsrelevanten Strukturen, Systeme und Komponenten der Anlage;
  • Strichaufzählung
    Aktuelle Beschreibung der Handhabungs- und Lageraktivitäten.

Beschreibungen zur Organisation und Rahmenbedingungen:

  • Strichaufzählung
    Beschreibung der betrieblichen Abläufe;
  • Strichaufzählung
    Beschreibung des Managementsystems;
  • Strichaufzählung
    Beschreibung des erwarteten Umfangs und der Eigenschaften der zu lagernden Abfälle;
  • Strichaufzählung
    Information über die zu erwartende Betriebsdauer der Anlage einschließlich der Begründungen;
  • Strichaufzählung
    Beschreibung der Vorkehrung zur Minimierung der betrieblich erzeugten Abfälle;
  • Strichaufzählung
    Beschreibung der Inbetriebnahme, Bewertung der dabei festgestellten Abweichungen einschließlich der Gründe für Abweichungen;
  • Strichaufzählung
    Definition eines angemessenen Programms für den kontinuierlichen Nachweis, dass die Abfallgebinde langfristig den festgelegten Lagerbedingungen unter den entsprechenden Umgebungsbedingungen im Lager entsprechen.

Vorläufige Beschreibung des Stilllegungskonzeptes der Anlage

Betriebliche Dokumentation über

  • Strichaufzählung
    Bedingungen für den sicheren Betrieb der Anlage, ihrer technischen Basis sowie den Lagerungsbedingungen für Abfallgebinde;
  • Strichaufzählung
    Ablaufbeschreibungen und Betriebsanleitungen für sicherheitsrelevante Arbeitsvorgänge;
  • Strichaufzählung
    Vorkehrungen für betriebliche Überprüfungen, Instandhaltung und Erprobung;
  • Strichaufzählung
    Programm zur Auswertung der Betriebserfahrungen;
  • Strichaufzählung
    Programm zum Alterungsmanagement;
  • Strichaufzählung
    Beschreibung des betrieblichen Strahlenschutzes; insbesondere Strahlungsüberwachung in der Anlage, Überwachung des Personals, Strahlungsüberwachung in der Umgebung, Freigabe von radioaktiven Stoffen;
  • Strichaufzählung
    Trainingsprogramm für das Personal, Aus- und Fortbildung.

Darstellung des Sicherungsstatus der Anlage

Sicherheits-/Störfallanalyse gemäß IAEA Safety Standard WS-G-2.5: Predisposal Management of Low and Intermediate Level Radioactive Waste, Vienna 2003, insbesondere

  • Strichaufzählung
    Zugrunde gelegtes Störfallspektrum;
  • Strichaufzählung
    Abschätzungen von ereignisbedingten Freisetzungen radioaktiver Stoffe;
  • Strichaufzählung
    Abschätzungen der radiologischen Auswirkungen von Störfällen auf Menschen und Umwelt;
  • Strichaufzählung
    Nachweis der Einhaltung der Sicherheitskriterien und radiologischen Grenzwerte.

Überblick über die Notfallplanung einschließlich Notfallplan

B. Inhalt des Notfallplans

Vorbereitung auf Notfälle:

  • Strichaufzählung
    allgemeine Beschreibung der Entsorgungsanlage;
  • Strichaufzählung
    Bestandsverzeichnis von bereitgehaltenen Notfallhilfsmitteln und deren Aufbewahrungsort;
  • Strichaufzählung
    Liste der denkbaren (schweren) Unfälle, einschließlich einer Kombination aus nuklearen und nichtnuklearen Gefahrenlagen;
  • Strichaufzählung
    Bedingungen und Kriterien unter denen ein Notfall erklärt wird;
  • Strichaufzählung
    Darstellung der Abläufe bei Notfällen, insbesondere der Alarmierungen des zuständigen Personals und der Behörden;
  • Strichaufzählung
    Regelungen betreffend Training des Personals und Abhaltung von Übungen;
  • Strichaufzählung
    Zusammenfassung der Meldepflichten an die Behörden einschließlich der Festlegung der relevanten Kontaktadressen und Meldewege.

Personal, organisatorische Zuständigkeiten und Vorkehrungen:

  • Strichaufzählung
    Benennung der Personen, die betriebsinterne Aktivitäten verantwortlich leiten und für Kontakte mit betriebsexternen Organisationen zuständig sind;
  • Strichaufzählung
    eine Liste der bevollmächtigten Personen mit Berufs- und Funktionsbezeichnung, die den Notfall erklären dürfen;
  • Strichaufzählung
    die von Personen und Organisationen vorzunehmenden Maßnahmen zur Durchführung des Notfallplans;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungs- und Kommunikationsstruktur;
  • Strichaufzählung
    Vorkehrungen zur Beendigung eines Notfalls und Wiederaufnahme des Normalbetriebs;
  • Strichaufzählung
    Regelungen betreffend Öffentlichkeitsinformation;
  • Strichaufzählung
    Regelungen betreffend Überprüfung und Aktualisierung des Notfallplans.

Bewertung der Auswirkungen des Ereignisses und Maßnahmen:

  • Strichaufzählung
    Bewertung des Zustandes der Anlage;
  • Strichaufzählung
    Vorkehrungen zur Überwachung der radiologischen Bedingungen innerhalb und außerhalb des Standorts (Wasser, Vegetation, Boden, Luft);
  • Strichaufzählung
    Systeme für Abschätzungen der radiologischen Auswirkungen;
  • Strichaufzählung
    Anlagenintern Maßnahmen zur Begrenzung von Freisetzungen und gegen die Ausbreitung radioaktiver Stoffe;
  • Strichaufzählung
    Vorkehrungen zur Dosisminimierung für Personen, einschließlich für das anlageninterne Einsatzpersonal;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung von verletzten Personen, insbesondere deren Unterbringung in Krankenanstalten.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 22/2015

Im RIS seit

18.02.2015

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2020

Gesetzesnummer

20004773

Dokumentnummer

NOR40168879