Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Allgemeine Strahlenschutzverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 191/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 191 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
Bauartzulassungen
§ 8.Paragraph 8,
(1)Absatz eins,Überschreitet bei Geräten, die Strahlenquellen enthalten, die Ortsdosisleistung in 0,1 Meter Entfernung von der Oberfläche des Gerätes beim bestimmungsgemäßen Gebrauch 1 Mikrosievert pro Stunde nicht und beträgt, sofern es sich um radioaktive Stoffe handelt, deren Aktivität weniger als das Zehnfache der Freigrenzen nach Anlage 1 Tabelle 1 Spalte 2, können deren Bauarten gemäß § 19 Abs. 1 StrSchG zugelassen werden.Überschreitet bei Geräten, die Strahlenquellen enthalten, die Ortsdosisleistung in 0,1 Meter Entfernung von der Oberfläche des Gerätes beim bestimmungsgemäßen Gebrauch 1 Mikrosievert pro Stunde nicht und beträgt, sofern es sich um radioaktive Stoffe handelt, deren Aktivität weniger als das Zehnfache der Freigrenzen nach Anlage 1 Tabelle 1 Spalte 2, können deren Bauarten gemäß Paragraph 19, Absatz eins, StrSchG zugelassen werden.
(2)Absatz 2,Wer gemäß § 19 oder § 20 StrSchG zugelassene Bauarten von Geräten, die radioaktive Stoffe enthalten, in Verkehr bringt, hat vierteljährlich die Namen und Adressen der Bezieher solcher Geräte sowie den Umfang der Lieferungen an die Zulassungsbehörde zu melden.Wer gemäß Paragraph 19, oder Paragraph 20, StrSchG zugelassene Bauarten von Geräten, die radioaktive Stoffe enthalten, in Verkehr bringt, hat vierteljährlich die Namen und Adressen der Bezieher solcher Geräte sowie den Umfang der Lieferungen an die Zulassungsbehörde zu melden.
(3)Absatz 3,Sofern die Inverkehrbringung im Wege von Zwischenhändlern erfolgt, haben auch diese vierteljährlich die Namen und Adressen der Bezieher solcher Geräte sowie den Umfang der Lieferungen an die Zulassungsbehörde zu melden.
Zuletzt aktualisiert am
23.03.2012
Dokumentnummer
NOR40077907