Norm Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen - Ergänzung× ▾ ‹›Gliederung Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen - Ergänzung Fassungen (Gesetz) ab 01.08.1999 — BGBl. III Nr. 152/1999 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.08.1999 BGBl. III Nr. 152/1999 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 01.08.1999 Art. 1