Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verlegung der Semesterferien in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Kärnten, Salzburg und Tirol
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 224/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 224 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
Abweichend von § 2 Abs. 2 Z 1 lit. b des Schulzeitgesetzes 1985 beginnen die Semesterferien im Schuljahr 2007/08 in den Bundesländern Wien und Niederösterreich am zweiten Montag im Februar und in den Bundesländern Kärnten, Salzburg und Tirol am dritten Montag im Februar.Abweichend von Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer eins, Litera b, des Schulzeitgesetzes 1985 beginnen die Semesterferien im Schuljahr 2007/08 in den Bundesländern Wien und Niederösterreich am zweiten Montag im Februar und in den Bundesländern Kärnten, Salzburg und Tirol am dritten Montag im Februar.
Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015
Dokumentnummer
NOR40079193