Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Fahrverbotskalender 2006
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 237/2006 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 240/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 237 aus 2006, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 240 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt römisch zwei Nr.
116/2007).116 aus 2007,).
Text
§ 1.Paragraph eins,
Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist
an allen Samstagen vom 1. Juli 2006 bis einschließlich 2. September 2006 in der Zeit von 9 bis 15 Uhr, am 28. Juli 2006 in der Zeit von 18 bis 22 Uhr und am 23. Dezember 2006 in der Zeit von 10 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt südlich des Brenners liegt und am 3. Oktober 2006 in der Zeit von 0 bis 22 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll, auf der Inntalautobahn A 12 von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschlussstelle Imst und auf der Brennerautobahn A 13 von der Staatsgrenze bis zur Anschlussstelle Innsbruck Süd;
an allen Samstagen vom 1. Juli 2006 bis einschließlich 9. September 2006 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen auf der
Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl;
Ennstal Straße B 320 beginnend bei Straßenkilometer 4,500;
Seefelder Straße B 177 im gesamten Bereich;
Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier;
Aachensee Straße B 181 im gesamten Bereich;
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 240/2006)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 240 aus 2006,)
verboten.
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2013
Dokumentnummer
NOR40079251