Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Entscheidung der Europäischen Kommission zur Änderung der Entscheidung 2001/171/EG
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 243/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 243 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Die Europäische Kommission hat am 8. Mai 2006 eine Entscheidung zur Änderung der Entscheidung 2001/171/EG zwecks Aufhebung der Frist für die Bedingungen, unter denen die in der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Glasverpackungen gelten, beschlossen und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 125/43 vom 12. Mai 2006 unter der Nummer 2006/340/EG verlautbart.
In der genannten Entscheidung wird die Befristung der Ausnahme von den Schwermetallgrenzwerten für Glasverpackungen gestrichen. Mit dieser Bekanntmachung wird dies für verbindlich erklärt.
Zuletzt aktualisiert am
14.04.2021
Dokumentnummer
NOR40079329