Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 98/2006Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2006,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
TEIL I – EINLEITUNGTEIL römisch eins – EINLEITUNG
Artikel 1 – Ziele
Ziele dieses Vertrags sind die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zur Erreichung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Ernährungssicherheit im Einklang mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt.
Diese Ziele werden durch eine enge Verbindung dieses Vertrags zur Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen sowie zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt erreicht.
Schlagworte
Ernährungsorganisation
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2018
Dokumentnummer
NOR40079748