Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 98/2006Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2006,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Text
Artikel 7 – Nationale Verpflichtungen und internationale Zusammenarbeit
Jede Vertragspartei nimmt, sofern angebracht, die in den Artikeln 5 und 6 genannten Aktivitäten in ihre Landwirtschafts- und ländliche Entwicklungspolitik und – programme auf und arbeitet unmittelbar mit anderen Vertragsparteien oder durch die FAO und andere einschlägige internationale Organisationen bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft zusammen.
Die internationale Zusammenarbeit ist insbesondere ausgerichtet auf:
Schaffung oder Ausbau der Kapazitäten von Entwicklungs- und Schwellenländern zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft;
Verstärkung internationaler Aktivitäten zur Förderung der Erhaltung, Evaluierung, Dokumentation, genetischen Verbesserung, Pflanzenzüchtung, Saatgutvermehrung und gemäß Teil IV Teilhabe an, Zugang zu sowie Austausch von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft und geeigneten Informationen und Technologien;Verstärkung internationaler Aktivitäten zur Förderung der Erhaltung, Evaluierung, Dokumentation, genetischen Verbesserung, Pflanzenzüchtung, Saatgutvermehrung und gemäß Teil römisch vier Teilhabe an, Zugang zu sowie Austausch von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft und geeigneten Informationen und Technologien;
Beibehaltung und Stärkung der in Teil V vorgesehenen institutionellen Vereinbarungen;Beibehaltung und Stärkung der in Teil römisch fünf vorgesehenen institutionellen Vereinbarungen;
Umsetzung der in Artikel 18 genannten Finanzierungsstrategie.
Schlagworte
Landwirtschaftspolitik, Landwirtschaftsprogramm, Entwicklungsland
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2018
Dokumentnummer
NOR40079754