Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 112/2006Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 112 aus 2006,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 44Artikel 44
Text
ARTIKEL 44
Zusammenarbeit in Wissenschaft, Technik und Technologie
Ziel der Zusammenarbeit ist es,
den Aufbau ständiger Verbindungen zwischen den Wissenschaftlern der Vertragsparteien zu fördern, insbesondere durch
Zugang Libanons zu den Gemeinschaftsprogrammen für Forschung und technologische Entwicklung nach Maßgabe der Bestimmungen der Gemeinschaft über die Beteiligung von Drittstaaten an diesen Programmen,
Beteiligung Libanons an Netzen für dezentrale Zusammenarbeit, – Förderung von Synergieeffekten zwischen Ausbildung und Forschung;
die Forschungskapazitäten Libanons auszubauen und seine technologische Entwicklung zu fördern;
die technologische Innovation, den Transfer neuer Technologie und die Verbreitung von Know-how zu fördern;
Möglichkeiten für eine Beteiligung Libanons an den europäischen Forschungsrahmenprogrammen zu prüfen.
Zuletzt aktualisiert am
20.10.2015
Dokumentnummer
NOR40079982