Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon - Protokoll 1
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 112/2006Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 112 aus 2006,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
Für die Einfuhren folgender Ursprungserzeugnisse der Libanesischen Republik in die Gemeinschaft gelten nachstehende Bedingungen.
Die landwirtschaftlichen Erzeugnisse der Libanesischen Republik, die nicht in diesem Protokoll aufgeführt sind, sind frei von Zöllen zur Einfuhr in die Gemeinschaft zugelassen.
Für das erste Anwendungsjahr wird das Volumen der Zollkontingente unter Berücksichtigung des Teils des Zeitraums, der vor Inkrafttreten des Abkommens vergangen ist, als Teil des Ausgangsvolumens berechnet.
(Anm.: Tabelle ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Tabelle ist als PDF dokumentiert.)
Zuletzt aktualisiert am
20.10.2015
Dokumentnummer
NOR40080035