Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon - Protokoll 3
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 112/2006Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 112 aus 2006,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Text
ANHANG 1
BETREFFEND VEREINBARUNGEN ÜBER EINFUHREN
LANDWIRTSCHAFTLICHER VERARBEITUNGSERZEUGNISSE
MIT URSPRUNG IN LIBANON IN DIE GEMEINSCHAFT
Unbeschadet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN) ist die Warenbezeichnung nur als Hinweis zu verstehen; maßgebend für die Präferenzregelung nach diesem Anhang ist der Geltungsbereich des KN-Codes zum Zeitpunkt des Erlasses des vorliegenden Rechtsaktes. Bei KN-Codes mit dem Zusatz „ex“ ist der KN-Code zusammen mit der Warenbezeichnung für die Präferenzregelung maßgebend.
(Anm.: Tabelle ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Tabelle ist als PDF dokumentiert.)
Schlagworte
Korbware, Formöl, Fruchtsaft, Lebensmittelindustrie, Appreturmittel
Zuletzt aktualisiert am
20.10.2015
Dokumentnummer
NOR40080042