Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Die jeweils aktuelle Liste der Verträge gemäß dem Bundesgesetz über die Einholung von Vorabentscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 124/2006 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 124 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
Vertrag über die Europäische Union, in der Fassung des Vertrages von Nizza (BGBl. III Nr. 4/2003);Vertrag über die Europäische Union, in der Fassung des Vertrages von Nizza Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 4 aus 2003,); Protokoll auf Grund von Art. K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (BGBl. III Nr. 123/1998);Protokoll auf Grund von "Art". K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1998,); Übereinkommen auf Grund von Art. K.3 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Europäische Union über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (BGBl. III Nr. 38/2000);Übereinkommen auf Grund von "Art". K.3 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Europäische Union über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 38 aus 2000,); Übereinkommen auf Grund von Art. K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich (BGBl. III Nr. 189/2000);Übereinkommen auf Grund von "Art". K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 189 aus 2000,); Übereinkommen auf Grund von Art. K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (BGBl. III Nr. 267/2002);Übereinkommen auf Grund von "Art". K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 267 aus 2002,); Übereinkommen auf Grund von Art. K.3 des Vertrags über die Europäische Union über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen (BGBl. III Nr. 100/2006).Übereinkommen auf Grund von "Art". K.3 des Vertrags über die Europäische Union über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 2006,).
Diese Kundmachung ersetzt die Kundmachung BGBl. III Nr. 5/2003.Diese Kundmachung ersetzt die Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 5 aus 2003,. Zuletzt aktualisiert am
08.04.2026
Dokumentnummer
NOR40080291