Kurztitel
Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 286/2006 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 147/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2015,
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 41 Abs. 2, BGBl. II Nr. 147/2015.Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 41, Absatz 2,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2015,.
Text
Anlage 30
Sonderfach Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
1. Abschnitt
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Sonderfach Orthopädie und Orthopädische Chirurgie umfasst die Prävention, Diagnostik, Behandlung, und Rehabilitation von angeborenen und erworbenen Formveränderungen, Funktionsstörungen, Erkrankungen sowie Verletzungen der Stütz- und Bewegungsorgane.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Hauptfach:
Vier Jahre, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation in der Dauer von höchstens sechs Monaten anzurechnen ist
Ein Jahr Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Gefäßchirurgie, Neurochirurgie oder Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie in der Dauer von höchstens drei Monaten anzurechnen ist
Sechs Monate Unfallchirurgie
Drei Monate Kinder- und Jugendheilkunde
2. Abschnitt
I.römisch eins.
Additivfach Rheumatologie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Rheumatologie umfasst die Pathogenese, die Pathologie, das klinische Erscheinungsbild, die Ätiologie, die Epidemiologie, die Diagnostik sowie die konservative und operative Behandlung rheumatischer Erkrankungen.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Zwei Jahre und drei Monate Rheumatologie
Drei Monate Innere Medizin
Drei Monate Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation
II.römisch zwei.
Additivfach Sportorthopädie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Sportorthopädie umfasst die präventive Erfassung von Pathologien am Bewegungsapparat und deren Behandlung, die konservative Behandlung von Sportschäden am Bewegungsapparat einschließlich der Adaption von Sportgeräten an die individuelle Anatomie sowie die operative Behandlung von chronischen Sportschäden am Bewegungsapparat.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Drei Jahre Sportorthopädie
Schlagworte
Stützorgan, Kinderheilkunde