Kurztitel
Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 286/2006 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 147/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2015,
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 41 Abs. 2, BGBl. II Nr. 147/2015.Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 41, Absatz 2,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2015,.
Text
Anlage 7
Sonderfach Frauenheilkunde und Geburtshilfe
1. Abschnitt
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Sonderfach Frauenheilkunde und Geburtshilfe umfasst die Prävention, Diagnostik, konservative und operative Behandlung von Funktionsstörungen der Organe des weiblichen Beckens und Beckenbodens, der weiblichen Brust sowie von krankhaften Zuständen und Komplikationen in der Schwangerschaft, die Vorbereitung, Leitung und Nachbehandlung normaler und pathologischer Geburten einschließlich der Vornahme geburtshilflicher Operationen, die Prävention unerwünschter Schwangerschaften, die Infertilitätsbehandlung sowie Maßnahmen im Rahmen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung bei Frauen.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Ein Jahr Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Urologie in der Dauer von höchstens drei Monaten anzurechnen ist
Sechs Monate Innere Medizin
Drei Monate Kinder- und Jugendheilkunde in einer Organisationseinheit für Geburtshilfe
Gebundene Wahlnebenfächer:
Keine
Freie Wahlnebenfächer:
Drei Monate in einem Sonderfach nach Wahl
2. Abschnitt
Additivfach Zytodiagnostik
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Zytodiagnostik umfasst die Prävention und Diagnostik von Krankheiten und deren Ursachen sowie die Überwachung des Krankheitsverlaufs und die Bewertung therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen durch die Beurteilung von morphologischem Untersuchungsmaterial, das nicht in Form von Gewebsschnitten, sondern in Form von Einzelzellen oder Zellverbänden vorliegt und mittels unterschiedlicher Techniken aus allen Organen gewonnen werden kann (Kontakt-, Exfoliativ-, Effusions- und Punktionszytologie).
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Zwei Jahre Zytodiagnostik