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§ 21 ÄAO 2006

Fassungen
01.02.2007 bis 31.05.2015 — BGBl. II Nr. 286/2006 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 2101.02.200731.05.2015 BGBl. II Nr. 286/2006 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 147/2015

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2015,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 21

Inkrafttretensdatum

01.02.2007BGBl. II Nr. 286/2006

Außerkrafttretensdatum

31.05.2015aufgehoben durch BGBl. II Nr. 147/2015

Abkürzung

ÄAO 2006

Index

82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 41, Absatz 2,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2015,.

Text

5. Abschnitt
Erfolgsnachweis über die praktische Ausbildung

Rasterzeugnisse als Bestandteile des Erfolgsnachweises

Paragraph 21,

  1. Absatz eins,Der Erfolgsnachweis über die praktische allgemeinärztliche und fachärztliche Ausbildung sowie über die Additivfachausbildung besteht aus einem oder mehreren Rasterzeugnissen.
  2. Absatz 2,Die Rasterzeugnisse haben
    1. Ziffer eins
      den Inhalt (die vermittelten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in den jeweiligen Segmenten der Ausbildungsfächer) sowie
    2. Ziffer 2
      die Dauer der jeweiligen Ausbildungsfächer
    anzugeben sowie die Feststellung zu enthalten, ob die Ausbildung mit Erfolg oder ohne Erfolg zurückgelegt worden ist.
  3. Absatz 3,Die Feststellung gemäß Absatz 2, hat die Beurteilung des fachlichen Wissens und der praktischen Fähigkeiten der Turnusärztin/des Turnusarztes im Hinblick auf die angestrebte allgemeinärztliche oder fachärztliche Tätigkeit zu beinhalten. Weiters sind in den Rasterzeugnissen Urlaubs-, Erkrankungs- und sonstige Verhinderungs- sowie Unterbrechungszeiten anzugeben.

Schlagworte

Urlaubszeit, Erkrankungszeit, Verhinderungszeit

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2015

Gesetzesnummer

20004879

Dokumentnummer

NOR40080584