Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Genehmigungsfreie Bauvorhaben bei Seilbahnen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 287/2006 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 412/2011Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 2006, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 412 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Text
§ 3.Paragraph 3,
Die Genehmigungsfreiheit von Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 SeilbG 2003 setzt weiters voraus, dass Die Genehmigungsfreiheit von Bauvorhaben gemäß Paragraph 18, Absatz eins, SeilbG 2003 setzt weiters voraus, dass
die Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit und der Tragfähigkeit der Bauwerke nicht beeinträchtigt werden und
diese Bauvorhaben keinen nachteiligen Einfluss auf die Betriebssicherheit haben.
Zuletzt aktualisiert am
20.01.2016
Dokumentnummer
NOR40133702