Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Energieausweis-Vorlage-Gesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 137/2006 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 27/2012Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 137 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 27 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
20/05 Wohn- und Mietrecht
Beachte
Zum In-Kraft-Treten vgl. § 7 Abs. 1.Zum In-Kraft-Treten vergleiche Paragraph 7, Absatz eins,
Text
Abweichende Vereinbarungen
§ 6.Paragraph 6,
Vereinbarungen, die die Vorlagepflicht nach § 3 oder die Rechtsfolge unterlassener Vorlage nach § 5 ausschließen oder einschränken, sind unwirksam. Vereinbarungen, die die Vorlagepflicht nach Paragraph 3, oder die Rechtsfolge unterlassener Vorlage nach Paragraph 5, ausschließen oder einschränken, sind unwirksam.
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2012
Dokumentnummer
NOR40080963