Kurztitel
GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Ungarn
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 539/1974Bundesgesetzblatt Nr. 539 aus 1974,
Index
59/03 GATT, Welthandelsorganisation
Text
Anlage A
LISTE DER LÄNDER *1), AUF DIE IN ZIFFER 3 LIT. a DES PROTOKOLLS
BEZUG GENOMMEN WIRD
Albanien, Bulgarien, die Volksrepublik China, die Deutsche Demokratische Republik, die Demokratische Volksrepublik Korea, die Mongolei, Polen, Rumänien, die Tschechoslowakei, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, die Demokratische Republik Vietnam.
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*1) Die in dieser Liste verwendeten Bezeichnungen drücken keinerlei Meinung über den rechtlichen Status eines Landes oder Gebietes oder seiner Behörden aus, auch nicht über die Gestaltung seiner Grenzen.