Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Militärische Auszeichnungen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 344/2006 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 249/2024Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 344 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 249 aus 2024,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
43/01 Wehrrecht allgemein
Text
Anlage 1
Beschreibung des Militär-Verdienstzeichens
Das Militär-Verdienstzeichen besteht aus einem leicht gewölbten, achtspitzigen, weiß emaillierten, golden bordierten Kreuz von 60 mm Durchmesser mit rot emaillierten Rändern. In der Mitte der Kreuzbalken befindet sich ein weiß emailliertes, golden bordiertes, kreisrundes Medaillon mit glattem, rot emaillierten Ring und ein aufgelegter, vergoldeter, dem Bundeswappen entsprechender Adler. Zwischen den Kreuzbalken befinden sich zwei gekreuzte, vergoldete Schwerter. Die weiß emaillierte Rückseite des Medaillons zeigt die Aufschrift „VERDIENST“.
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2024
Dokumentnummer
NOR40081713