Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Militärische Auszeichnungen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 344/2006 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 249/2024Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 344 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 249 aus 2024,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
43/01 Wehrrecht allgemein
Text
Anlage 2
Beschreibung der Militär-Anerkennungsmedaille
Kleinod:
Kreisrund, Bronze, Durchmesser 40 mm, mit beiderseitig erhöhtem Rand. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille in der Mitte die Aufschrift „SIGNUM LAUDIS“, umfasst von einem nach oben offenen Lorbeerkranz. Die Rückseite der Medaille zeigt das militärische Hoheitszeichen mit der Umschrift „ÖSTERREICHISCHES BUNDESHEER“. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine bronzene Öse hergestellt.
Band:
Weiß, mit einem beiderseits je 1 mm breiten, ponceau Vorstoß versehen. Das Band weist zusätzlich einen 19 mm breiten ponceau Mittelstreifen und zwei je 6 mm breite und je 5 mm vom Rand entfernte ponceau Streifen auf.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 157/2009
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2024
Dokumentnummer
NOR40105697