Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gebührenverordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 369/2006 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 363/2010Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 369 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 363 aus 2010,
Langtitel
Verordnung der Wiener Börse AG über die Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission
StF: BGBl. II Nr. 369/2006
Präambel/Promulgationsklausel
Die Wiener Börse AG als das die Wiener Börse leitende und verwaltende Börseunternehmen ist gemäß § 31 Abs. 3 Übernahmegesetz (ÜbG) ermächtigt, eine Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission zu erlassen.Die Wiener Börse AG als das die Wiener Börse leitende und verwaltende Börseunternehmen ist gemäß Paragraph 31, Absatz 3, Übernahmegesetz (ÜbG) ermächtigt, eine Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission zu erlassen.
Die Geschäftsleitung des Börseunternehmens Wiener Börse AG hat mit Beschluss vom 9. Juni 2006 nach Anhörung der Übernahmekommission nachstehende Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission erlassen:
Zuletzt aktualisiert am
30.11.2010
Dokumentnummer
NOR30005458