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Anl. 2

Fassungen
ab 01.09.2006 — BGBl. III Nr. 150/2006 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute01.09.2006 BGBl. III Nr. 150/2006 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Staatsgrenze Österreich – Italien (Grenzzeichen, Vermessung, Vermarkung)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 150 aus 2006,

Typ

Vertrag – Italien

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.09.2006BGBl. III Nr. 150/2006

Außerkrafttretensdatum

Index

19/02 Staatsgrenzen

Text

Die Bundesministerin

für auswärtige Angelegenheiten

Dr. Benita Ferrero-Waldner

Zl. 89.02.03/0004e-IV.2/2000

Rom, am 31. Oktober 2000

Exzellenz,

In Anbetracht dessen, dass durch den Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union Anpassungen an das Gemeinschaftsrecht notwendig geworden sind, beehre ich mich vorzuschlagen, Artikel 27 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Instandhaltung der Grenzzeichen sowie die Vermessung und Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze zu ändern wie folgt:

„Die auf Gegenstände und entsprechende Beförderungsleistungen, die bei einem solchen Grenzübertritt auf das Gebiet des anderen Vertragsstaates gelangen, anzuwendenden Vorschriften der beiden Vertragsstaaten und der Europäischen Union über die Umsatzsteuern bleiben unberührt.“

Ich beehre mich ferner vorzuschlagen, Artikel 28 des gegenständlichen Vertrages zur Gänze entfallen zu lassen.

Falls die Italienische Republik mit diesem Vorschlag einverstanden ist, beehre ich mich vorzuschlagen, dass diese Note und die das Einverständnis der Italienischen Republik zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Instandhaltung der Grenzzeichen sowie die Vermessung und Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze bilden.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Benita Ferrero-Waldner m.p.

S. E.

Herrn Lamberto Dini

Minister für auswärtige Angelegenheiten

der Italienischen Republik

Rom

(Übersetzung)

Minister für

auswärtige Angelegenheiten

Rom, am 31. Oktober 2000

Exzellenz,

Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom heutigen Tag zu bestätigen, welches folgenden Wortlaut hat:

Anmerkung, es folgt der Text des Schreibens)

Ich beehre mich zu bestätigen, dass die Italienische Republik mit dem Inhalt Ihres Schreibens vollkommen einverstanden ist, sodass Ihr Schreiben und dieses Schreiben eine integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen der Italienischen Republik und der Republik Österreich über die Instandhaltung der Grenzzeichen sowie die Vermessung und Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze bilden.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Lamberto Dini m.p.

römisch eins. E.

Dr. Benita Ferrero-Waldner

Bundesministerin für

auswärtige Angelegenheiten

der Republik Österreich

Wien

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2020

Gesetzesnummer

20005012

Dokumentnummer

NOR40082264