Rechtstracker.at

§ 13 OffV

Fassungen
10.10.2006 bis 31.12.2013 — BGBl. II Nr. 375/2006 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1310.10.200631.12.2013 BGBl. II Nr. 375/2006 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Offenlegungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 375 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13

Inkrafttretensdatum

10.10.2006BGBl. II Nr. 375/2006

Außerkrafttretensdatum

31.12.2013

Abkürzung

OffV

Index

37/02 Kreditwesen

Text

Beteiligungspositionen außerhalb des Handelsbuches

Paragraph 13,

Kreditinstitute haben zu den Beteiligungspositionen, die nicht im Handelsbuch gehalten werden, folgende Informationen offen zu legen:

  1. Ziffer eins
    Die Unterscheidung zwischen Forderungen nach ihren Zielen, einschließlich Gewinnerzielungsabsicht und strategischer Gründe;
  2. Ziffer 2
    einen Überblick über die angewandten Rechnungslegungstechniken und Bewertungsmethoden, einschließlich der Schlüsselannahmen und -praktiken für die Bewertung sowie etwaige wesentliche Änderungen dieser Praktiken;
  3. Ziffer 3
    den Buchwert, den beizulegenden Zeitwert (fair value) und bei börsengehandelten Titeln einen Vergleich zum Marktwert, wenn dieser wesentlich vom beizulegenden Zeitwert abweicht;
  4. Ziffer 4
    die Art und die Beträge börsengehandelter Beteiligungspositionen, nicht an einer Börse gehandelter Beteiligungspositionen in hinreichend diversifizierten Portfolios und sonstiger Beteiligungspositionen;
  5. Ziffer 5
    die kumulativen realisierten Gewinne oder Verluste aus Verkäufen und Liquidationen während der Periode und
  6. Ziffer 6
    die Summe der nicht realisierten Gewinne oder Verluste, die Summe der latenten Neubewertungsgewinne oder -verluste und sämtliche dieser Beträge, die in das Kernkapital oder in die ergänzenden Eigenmittel einbezogen sind.

Schlagworte

Schlüsselpraktik, Neubewertungsverlust

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2013

Gesetzesnummer

20005015

Dokumentnummer

NOR40082338