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§ 186 SolvaV

Fassungen
10.10.2006 bis 31.12.2013 — BGBl. II Nr. 266/2013
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 18610.10.200631.12.2013 BGBl. II Nr. 266/2013 · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Solvabilitätsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 374 aus 2006, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 266 aus 2013,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 186

Inkrafttretensdatum

10.10.2006BGBl. II Nr. 266/2013

Außerkrafttretensdatum

31.12.2013

Abkürzung

SolvaV

Index

37/02 Kreditwesen

Text

Geschäftsfelder

Paragraph 186,

Den Geschäftsfeldern gemäß Paragraph 22 k, Absatz 3, BWG sind die nachfolgenden Tätigkeiten und Prozentsätze zuzuordnen:

Geschäftsfeld

Tätigkeiten

Prozentsatz

Unternehmensfinanzierung/-beratung (Corporate Finance)

Emission und/oder Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung

18 vH

Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Emissionsgeschäft

Anlageberatung

Beratung von Unternehmen bezüglich Kapitalstruktur, Geschäftsstrategie und damit verbundenen Fragen sowie Beratungs- und sonstige Serviceleistungen im Zusammenhang mit Fusionen und Übernahmen

Investment Research und Finanzanalyse sowie andere Arten von allgemeinen Empfehlungen zu Transaktionen mit Finanzinstrumenten

Handel (Trading and Sales)

Eigenhandel

18 vH

Geldbrokerage

Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen im Zusammenhang mit einem oder mehreren Finanzinstrumenten

Auftragsausführung für Kunden

Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung

Betrieb von Multilateral Trading Facilities

Wertpapierprovisionsgeschäft (Retail Brokerage)

Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen im Zusammenhang mit einem oder mehreren Finanzinstrumenten

12 vH

Auftragsausführung für Kunden

Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung

Firmenkundengeschäft (Commercial Banking)

Hereinnahme von Einlagen und sonstigen rückzahlbaren Geldern

15 vH

Kreditgewährung

Leasing

Garantien und Zusagen

Privatkundengeschäft (Retail Banking)

Hereinnahme von Einlagen und sonstigen rückzahlbaren Geldern

12 vH

Kreditgewährung

Leasing

Garantien und Zusagen

Zahlungsverkehr und Abwicklung

Geldtransferleistungen

18 vH

Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmittel

Depot- und Treuhandgeschäfte (Agency Services)

Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für Rechnung von Kunden und verbundene Dienstleistungen wie Cash Management und Sicherheitenverwaltung

15 vH

Vermögensverwaltung (Asset Management)

Portfolio Management

12 vH

Investmentfondsanteil-Verwaltung

Sonstige Arten der Vermögensverwaltung

Schlagworte

Beratungsleistung, Depotgeschäft

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2013

Gesetzesnummer

20005038

Dokumentnummer

NOR40082858