Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Solvabilitätsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 374/2006 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 266/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 374 aus 2006, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 266 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 55Paragraph 55
Text
Anforderungen an Schätzungen der Umrechnungsfaktoren für Retail-Forderungen
§ 55.Paragraph 55,
Für Forderungen gemäß § 22b Abs. 2 Z 4 BWG sind nachfolgende Anforderungen zu erfüllen: Für Forderungen gemäß Paragraph 22 b, Absatz 2, Ziffer 4, BWG sind nachfolgende Anforderungen zu erfüllen:
Künftige Inanspruchnahmen können entweder in den Schätzungen der Umrechnungsfaktoren oder in den LGD-Schätzungen berücksichtigt werden und
die den Schätzungen der Umrechnungsfaktoren zugrunde gelegten Daten haben sich auf einen Beobachtungszeitraum von mindestens fünf Jahren zu beziehen; historische Daten müssen nicht mit gleichem Gewicht berücksichtigt werden, wenn die aktuelleren Daten nachweislich eine bessere Prognosekraft besitzen.
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2013
Dokumentnummer
NOR40082727