Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
24.10.2006 bis 30.04.2007 — BGBl. II Nr. 399/2006 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 124.10.200630.04.2007 BGBl. II Nr. 399/2006 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 399 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

24.10.2006BGBl. II Nr. 399/2006

Außerkrafttretensdatum

30.04.2007

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung

Text

Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 720 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die nachstehenden Bundesländer wie folgt aufgeteilt:

  Kärnten: ..........  15 für die Beschäftigung in Gletscherregionen

                       und deren Einzugsgebiet

  Salzburg: .........  260 für die Beschäftigung in

                       Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet

  Tirol: ............  400 für die Beschäftigung in

                       Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet

  Wien: .............  45 für die Beschäftigung in

                       Schaustellerbetrieben und auf

                       Weihnachtsmärkten

Gesetzesnummer

20005042

Dokumentnummer

NOR40083396