Kurztitel
Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 399/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 399 aus 2006,
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 720 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die nachstehenden Bundesländer wie folgt aufgeteilt: Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 720 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die nachstehenden Bundesländer wie folgt aufgeteilt:
Kärnten: .......... 15 für die Beschäftigung in Gletscherregionen
und deren Einzugsgebiet
Salzburg: ......... 260 für die Beschäftigung in
Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet
Tirol: ............ 400 für die Beschäftigung in
Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet
Wien: ............. 45 für die Beschäftigung in
Schaustellerbetrieben und auf
Weihnachtsmärkten