Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
09.11.2006 bis 31.12.2007 — BGBl. II Nr. 411/2006 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 109.11.200631.12.2007 BGBl. II Nr. 411/2006 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Statistik über den Viehbestand im Jahr 2006

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 411 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

09.11.2006BGBl. II Nr. 411/2006

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Text

Anlage römisch eins

Schweine

Ferkel unter 20 kg Lebendgewicht

Jungschweine von 20 kg bis unter 50 kg Lebendgewicht

Mastschweine (einschließlich ausgemerzter Zuchttiere) mit einem Lebendgewicht von 50 kg und darüber

50 kg bis unter 80 kg

80 kg bis unter 110 kg

110 kg und mehr

Zuchtschweine mit einem Lebendgewicht von 50 kg und darüber

Jungsauen, noch nie gedeckt

Jungsauen, erstmals gedeckt

Ältere Sauen, gedeckt

Ältere Sauen, nicht gedeckt

Zuchteber

Schweine insgesamt

Schafe

Mutterschafe und gedeckte Lämmer

Andere Schafe

Schafe insgesamt

Ziegen

Ziegen, die bereits gezickelt haben und gedeckte Ziegen

Andere Ziegen

Ziegen insgesamt

Nicht untersuchte Schlachtungen von Schweinen

Gesetzesnummer

20005080

Dokumentnummer

NOR40084186