Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
36. MBA-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 413/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 413 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
Ausbildungslehrgang „Projektmanagement“
§ 1.Paragraph eins,
Die Arge Bildungsmanagement, Wien, ist berechtigt, den Ausbildungslehrgang „Projektmanagement“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Ausbildungslehrganges „Projektmanagement“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Projektmanagerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Projektmanager“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2010
Dokumentnummer
NOR40084191