Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
37. MBA-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 415/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 415 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
Ausbildungslehrgang „Event Management“
§ 1.Paragraph eins,
Die Arge Bildungsmanagement, Wien, ist berechtigt, den Ausbildungslehrgang „Event Management“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Ausbildungslehrganges „Event Management“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Eventmanagerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Eventmanager“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2010
Dokumentnummer
NOR40084269