Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Saatgutverordnung 2006
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 417/2006 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 473/2020Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 417 aus 2006, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 473 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4bParagraph 4 b
Index
80/04 Wettbewerbsrecht
Text
Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material
§ 4b.Paragraph 4 b,
(1)Absatz eins,Die Informationen gemäß Art. 13 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2018/848 sind vom verantwortlichen Inverkehrbringer vor dem erstmaligen Inverkehrbringen an das Bundesamt für Ernährungssicherheit zu notifizieren. Entspricht das Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material den Anforderungen und ist das Inverkehrbringen zulässig, hat das Bundesamt für Ernährungssicherheit dieses in die amtliche Liste einzutragen. Die Eintragung in die amtliche Liste ist gebührenfrei.Die Informationen gemäß Artikel 13, Absatz 2, der Verordnung (EU) 2018/848 sind vom verantwortlichen Inverkehrbringer vor dem erstmaligen Inverkehrbringen an das Bundesamt für Ernährungssicherheit zu notifizieren. Entspricht das Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material den Anforderungen und ist das Inverkehrbringen zulässig, hat das Bundesamt für Ernährungssicherheit dieses in die amtliche Liste einzutragen. Die Eintragung in die amtliche Liste ist gebührenfrei.
(2)Absatz 2,Die Inverkehrbringer haben die Anforderungen an Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material gemäß den einschlägigen EU-Rechtsakten, insbesondere bezüglich der Pflanzengesundheit, Kennzeichnung, Verpackung, Aufzeichnung von vorgeschriebenen Informationen und Rückverfolgbarkeit sowie der Erhaltung des Pflanzenvermehrungsmaterials, einzuhalten.
(3)Absatz 3,Die amtliche Kontrolle hinsichtlich des Inverkehrbringens obliegt dem Bundesamt für Ernährungssicherheit.
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2020
Dokumentnummer
NOR40227280