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Anl. 1

Fassungen
ab 01.01.1966 — BGBl. Nr. 350/1965 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.01.1966 BGBl. Nr. 350/1965 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Weltpostverein – Übereinkommen zwischen der Organisation der Vereinten Nationen und dem Weltpostverein

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1965,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1966BGBl. Nr. 350/1965

Außerkrafttretensdatum

Index

99/07 Post- und Fernmeldewesen

Text

Zusatzabkommen zum Übereinkommen zwischen der Organisation der Vereinten Nationen und dem Weltpostverein

In der Erwägung, daß der Generalsekretär der Vereinten Nationen durch die am 25. Februar 1948 vom Wirtschafts- und Sozialrat angenommene Entschließung 136 (römisch sechs) gebeten wird, mit jeder Sonderorganisation, die darum ersucht, ein Zusatzabkommen zu schließen, das die Begünstigung der Bestimmungen des Artikels römisch sieben des Vertrages über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen auf die Beamten dieser Sonderorganisationen ausdehnt, und jedes Ergänzungsabkommen dieser Art der Vollversammlung zur Genehmigung vorzulegen, und

Sub-Litera, i, n der Erwägung, daß der Weltpostverein ein Ergänzungsabkommen dieser Art zu schließen wünscht, das das nach Artikel 63 der Charta zwischen den Vereinten Nationen und dem Weltpostverein geschlossene Übereinkommen vervollständigt,

wird von den Anwesenden folgendes vereinbart:

Artikel römisch eins

Die nachstehende Klausel wird als zusätzlicher Artikel dem Übereinkommen zwischen den Vereinten Nationen und dem Weltpostverein hinzugefügt:

„Die Beamten des Weltpostvereines werden das Recht haben, die Passierscheine (laissezpasser) der Vereinten Nationen nach den in Anwendung des Artikels römisch vierzehn getroffenen besonderen Vereinbarungen zu benutzen.“

Artikel römisch zwei

Das vorliegende Übereinkommen tritt in Kraft, sobald es von der Vollversammlung der Vereinten Nationen und vom Weltpostverein genehmigt worden ist.

Für den Weltpostverein:

Geschehen zu Paris, am 13. Juli 1949.

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2022

Gesetzesnummer

20005099

Dokumentnummer

NOR40084498