Kurztitel
Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 431/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 431 aus 2006,
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 7 045 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt: Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 7 045 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt:
Burgenland: 120, davon 5 für Schaustellerbetriebe
Kärnten: 155, davon 5 für Schaustellerbetriebe
Niederösterreich: 155, davon 25 für Schaustellerbetriebe
Oberösterreich: 250, davon 20 für Schaustellerbetriebe
Salzburg: 2 300
Steiermark: 490, davon 30 für Schaustellerbetriebe
Tirol: 2 965
Vorarlberg: 570
Wien: 40